Kärnten
Darum dürfen Bauern Corona-Quarantäne brechen
In Kärnten herrschte wegen Quarantäne-Bescheiden über Gailtaler Landwirte Verwirrung. Nun klärt Ministerin Elisabeth Köstinger auf.
Corona-Wirrwarr im Gailtal. Wegen amtlicher Bescheide, das eigene Wohnhaus nicht verlassen zu dürfen, herrschte bei einigen Kärntner Landwirten große Verwirrung. Denn dem Wortlaut zufolge sei nicht einmal das Betreten des Stalles zulässig. Eine existenzielle Gefahr für die Landwirte und das Vieh.
Nun stellte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) energisch klar, dass das Betreten des Stalles nicht verboten ist. "Die Rechtslage ist klar und eindeutig: Selbstverständlich dürfen Bäuerinnen und Bauern, die in Quarantäne sind weiterhin ihr Vieh versorgen und ihre Felder bestellen. Das nennt man Arbeitsquarantäne, ist seit dem Frühjahr klargestellt und vom Gesundheitsministerium auch bestätigt."
Kritik an lokalen Behörden
"Die Bewirtschaftung der Höfe ist natürlich auch in Arbeitsquarantäne möglich", so die Ministerin. Es komme überhaupt nicht in Frage, dass Bauern in so einer Situation die Arbeit oder das Betreten des Stalles verboten wird. Einen Appell richtete Köstinger in diesem Zusammenhang auch an lokale Behörden. Diese sollen "keine überbordenden Regelungen" verordnen, wenn diese nicht durch ein Bundesgesetz gedeckt seien.
Die Landwirtschaft ist klarerweise ein systemrelevanter Bestandteil für die Versorgung des Landes. Entscheidend sei, dass es im Zuge der Arbeitsquarantäne zu keinem Kontakt mit betriebsfremden Personen gebe, dann sei die Arbeit am eigenen Hof, auf den eigenen Flächen und im eigenen Stall "unbestritten möglich", so Köstinger abschließend.