Ab Mittwoch, dem 11. November, schließen die Geschäfte Montag bis Freitag um 19.00 Uhr, solange es eine Ausgangsbeschränkung ab 20.00 Uhr gibt. Ausgenommen davon sind Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen. Die Öffnungszeiten am Morgen bleiben unverändert. Das Gesundheitsministerium hat damit den Wunsch der Sozialpartner aufgegriffen und eine Beschränkung der Öffnungszeiten im Handel über eine Verordnung geregelt.
"Die Regelung wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen in der Praxis erleichtern und ist somit ganz im Sinne der Bemühungen der Bundesregierung, den Anstieg der Infektionszahlen zurückzudrängen", begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die neue Verordnung.
"Mit dieser Lösung ist nun sichergestellt, dass sowohl Angestellte als auch Kundinnen und Kunden rechtzeitig und ohne Hast nach Hause kommen können. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Dadurch können die Belastungen der Beschäftigten im Handel in dieser besonderen Situation minimiert werden", so Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp.
Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne): "Diese Nachschärfung der schon bestehenden Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist angesichts weiterhin stark steigender Fallzahlen notwendig geworden." Mehr dazu hier >>