Österreich

Darum muss Mutter 6.300 Euro zurücküberweisen

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Der Fall von Barbara D. (39) sorgt für Aufsehen: Die Lehrerin muss der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) 6.300 Euro Kinderbetreuungsgeld retour zahlen, weil ihr Sohn nicht mit ihr an derselben Wohnadresse hauptgemeldet war - obwohl sie im gleichen Haushalt leben.

Der Fall von Barbara D. (39) sorgt für Aufsehen: Die Lehrerin muss der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) 6.300 Euro Kinderbetreuungsgeld retour zahlen, weil ihr Sohn nicht mit ihr an derselben Wohnadresse hauptgemeldet war – obwohl sie im gleichen Haushalt leben.

Viele Leser fragen sich: "Warum muss die Frau das Geld zurückzahlen?" "Heute" fragte bei der WGKK nach: "Das Kinderbetreuungsgeld-Gesetz sieht u. a. vor, dass der Elternteil, der das Geld bezieht, und das Kind an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sein müssen. Frau D. hat diese Voraussetzung nicht erfüllt", erklärt WGKK-Sprecherin Regine Bohrn.

Auch, dass die Wiener Vierfach- Mama ihren jüngsten Sohn (20 Monate) auf Anraten der MA 10 (Wiener Kindergärten) ummeldete, weil sie einen Krippenplatz benötigte, ist kein "Milderungsgrund": "Das Gesetz ist eindeutig und lässt keine Toleranz zu", so Bohrn.