Politik

Darum schritt Polizei bei Großdemo in Wien nicht ein

Bei den "Black Lives Matter"-Großdemos in Wien kritisierten Beobachter, dass sich Teilnehmer nicht an Abstandsregeln hielten. Nun meldet sich das Innenministerium mit der Erklärung, warum die Polizei nicht aktiv wurde.

Rene Findenig
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Eine Aufnahme von der "Black Lives Matter"-Großdemo in Wien.
Eine Aufnahme von der "Black Lives Matter"-Großdemo in Wien.
picturedesk.com

Dicht gedrängte bis zu 50.000 Teilnehmer, viele auch ohne Schutzmaske: Diese Bilder hinterließen bei der "Black Lives Matter"-Demo bei Beobachtern einen schalen Nachgeschmack. In den sozialen Netzwerken wurden Stimmen laut, die kritisierten, dass die Polizei im Rahmen der Corona-Beschränkungen zwar Bürger in Alltagssituationen heftig abstrafte, bei den Verstößen bei der Demonstration aber nicht aktiv geworden sei.

"Auch das nicht Einhalten der Abstandsregel ist so eine Übertretung, die eine Großveranstaltung mit sich bringt, aber keinen Grund darstellt, eine genehmigte Demonstration beenden zu lassen."

"Auch wenn bei Demonstrationen wie beispielsweise der 'Black Lives Matter'-Demonstration vom vergangenen Donnerstag die Covid19-Schutzmaßnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht eingehalten wurden, kann die Polizei nicht einfach einschreiten und die Versammlung auflösen", sagt nun Reinhard Schnakl, stellvertretender Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Innenministerium.

Das Nicht-Einhalten der Abstandsregel von einem Meter sei "zwar eine Verwaltungsübertretung, aber kein Grund eine Versammlung aufzulösen". Die Polizei hätte demnach nur dann einschreiten können, "wenn die Gesundheitsbehörden entsprechende Maßnahmen getroffen hätten". Schnakl appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Bevölkerung, die Grundregel von einem Meter Abstand künftig bei Demonstrationen und großen Veranstaltungen einzuhalten.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Polizei sei es, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen, so der stellvertretende Generaldirektor. Bei Großdemonstrationen mit 50.000 Menschen oder mehr würden "hin und wieder kleinere Verwaltungsübertretungen begangen", etwa wenn Fahrbahnen betreten werden oder ähnliches. "Auch das nicht Einhalten der Abstandsregel ist so eine Übertretung, die eine Großveranstaltung mit sich bringt, aber keinen Grund darstellt, eine genehmigte Demonstration beenden zu lassen."

"Wir haben damals Erfahrungswerte gesammelt, die in künftige Entscheidungen mit einfließen werden"

Warum es dann Strafen bei einer Demo Ende April gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung gab? Da es sich dabei um eine Versammlung vor den Lockerungsverordnungen gehandelt habe, die von der Polizei untersagt worden war und sich trotz Absage rund 200 Menschen versammelt hätten. "Wir haben damals Erfahrungswerte gesammelt, die in künftige Entscheidungen mit einfließen werden", so Schnakl.