Wirtschaft

Darum sind hohe Hochzeit-Stornokosten nicht zulässig

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Im Hochzeitsmonat Mai dürfen aufgrund der Corona-Krise heuer keine Trauungen stattfinden. Viele Veranstalter verlangen dennoch hohe Stornierungsgebühren. Das ist nicht zulässig.

Im Mai und Juni finden traditionell viele Hochzeiten statt. Heuer gelten in diesen Monaten aufgrund des Coronavirus allerdings strenge Beschränkungen. Große Veranstaltungen und Feiern sind nicht erlaubt. Viele Dienstleister verlangen für abgesagte Hochzeiten jetzt hohe Stornogebühren, obwohl sie ihre Leistungen nicht erbringen können. Brautpaare müssen das nicht akzeptieren.

Bei größer geplanten Feiern, die jetzt behördlich untersagt sind, können die Dienstleister ihre Leistungen aufgrund "höherer Gewalt" nicht wie vereinbart erbringen, so Ulrike Weiß, Leiterin der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gegenüber "help.orf.at". Da damit die Geschäftsgrundlage der Verträge nicht mehr gegeben sei, dürfe in einem solchen Fall keine Stornogebühr verlangt werden.

Stornogebühren von bis zu 50 Prozent verlangt

Trotzdem verlangen Dienstleister wie Gasthäuser, Cateringfirmen, Frisöre, Musiker oder Fotografen bei abgesagten Feiern oft Stornogebühren von bis zu 50 Prozent des Auftragswertes. Konsumentenschützerin Weiß weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Verpflichtung besteht, derlei Forderungen nachzugeben.

Bezahlt werden müssten ausschließlich jene Leistungen, die bereits vor Beginn der Beschränkungen am 16. März erbracht wurden. Ein bestelltes und bereits geliefertes Brautkleid müsse selbstverständlich bezahlt werden, denn es kann ja auch noch im Herbst getragen werden. Nicht bezahlt werden müsse dagegen die bestellte Limousine für den Junggesellenabend, da im Wageninneren die Abstände nicht mehr eingehalten werden können.

Hohe Stornogebühren "sittenwidrig"

Hochzeiten, die ohnehin nur im kleineren Kreis geplant waren, sind allerdings ein Graubereich. In solchen Fällen wird es vom Einzelfall abhängen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist, so die Konsumentenschützerin. Auch wenn ein Unternehmen eine Möglichkeit findet, die geplante Veranstaltung abhalten zu können, ist keine kostenlose Stornierung möglich.

Auch Elisabeth Brandl von der Standesvertretung der Hochzeitsplaner in Österreich hält die von vielen Unternehmen geforderten hohen Stornogebühren bei der Absage von Hochzeiten in Zeiten von Corona für "sittenwidrig", sagte sie gegenüber "orf.at".

Ab Mai Trauungen per Livestream

Seit Inkrafttreten der Maßnahmen würden rund 80 Prozent der Hochzeiten verschoben, etwa 20 Prozent würden momentan abgesagt. Derzeit werden in Standesämtern in Wien keine Trauungen durchgeführt, erst wieder ab Mai mit maximal fünf Personen und Schutzmaske. Auch eine Hochzeit via Livestream soll möglich sein.