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Darum weinte Breivik bei seinem Hass-Film

Heute Redaktion
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Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat laut seinem Anwalt bei der Vorführung seines eigenen Kurzfilms wegen seiner Gefühle über den aus seiner Sicht anhaltenden "Krieg" gegen die "muslimische Invasion" in Europa geweint.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat laut seinem Anwalt bei der Vorführung seines eigenen Kurzfilms wegen seiner Gefühle über den aus seiner Sicht anhaltenden "Krieg" gegen die "muslimische Invasion" in Europa geweint.

Die Erklärung für seine Gefühlsregung sei "zum Teil" damit zu begründen, dass er seine Taten begangen habe, "um - wie er sagt - Europa von einem anhaltenden Krieg zu erlösen", sagte sein Hauptverteidiger Geir Lippestad am Montag bei einer Pressekonferenz.

Breivik hatte sich während des ersten Verhandlungstages Tränen aus den Augen gewischt, als vor Gericht ein von ihm produzierter Kurzfilm eingespielt wurde. Darin sind mit Musik unterlegte Fotos und Zeichnungen zu sehen, die vor allem muslimische Fundamentalisten zeigen. In einem 1.500-Seiten-Manifest, das er im Internet verbreitete, hatte er seine Taten für "grausam, aber notwendig" erklärt, um die Aufmerksamkeit auf seinen Kampf gegen eine "muslimische Invasion" nach Europa zu lenken.

Kurz nach seiner Gefühlsregung am ersten Prozesstag sprach Breivik kurz mit seiner Anwältin Vibeke Hein Baere. Der Fernsehsender TV2 Nyhetskanalen berichtete unter Verweis auf einen Lippenleser, Breivik habe ihr gegenüber von einem "bewegenden Film" gesprochen. "Es ist okay, es geht schon. Es ist bloß ein bewegender Film", sagte er demnach. Hein Baere wollte dies auf der Pressekonferenz nicht bestätigen.

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Breivik plädiert auf "nicht schuldig"

Der Attentäter von Oslo und Utöya, Anders Behring Breivik, ist am Montag am Eröffnungstag seines Prozesses beim Abspielen seines selbstproduzierten Videos in Tränen ausgebrochen. Der 33-Jährige hatte sich zuvor vor Gericht für "nicht schuldig" erklärt. Er habe vom Recht auf "Notwehr" Gebrauch gemacht, sagte der 33-Jährige weiter.

Zuvor hatte die Staatsanwältin Inga Bejer Engh eine einstündige Anklageschrift verlesen, in der Behring Breivik wegen der Ermordung von 77 Menschen am 22. Juli 2011 "Terrorakte" vorgeworfen werden. Die Staatsanwältin beschrieb in allen Einzelheiten, wie die Menschen beim Bombenanschlag im Regierungsviertel von Oslo starben, sowie wie die Jugendlichen auf der Ferieninsel Utoya eiskalt erschossen wurden.

Video bringt Massenmörder zum Schluchzen

Diese grausigen Schilderungen über die Opfer ließen den Islamhasser kalt. Doch als Staatsanwalt Svein Holden Breiviks selbstgemachten Film abspielt, bricht der Angeklagte plötzliche in Tränen aus. Den Hass-Film hat er vor dem Attentat am 22. Juli 2011 ins Internet hochgeladen. Sphärische Musik ist unter Bilder gelegt, die die Gefahr des Kommunismus und des Islam zeigen sollen.

Man habe lange darüber diskutiert, ob der Film vollständig gezeigt werden müsse, führte Staatsanwalt Svein Holden aus, und sei zu dem Schluss gekommen, dass dies nötig sei. "Der Film kann dem Gericht einige Hinweise auch in Bezug auf Breiviks Erklärung morgen geben", sagte Holden. Der Inhalt des Video, das der Festgenommene vor dem Anschlag ins Internet gestellt haben dürfte, stimmt offenbar weitgehend mit dem des von ihm verfassten 1.500 Seiten starken Pamphlets überein.

Mädchen brach in Prozesspause zusammen

Der Prozess gegen Breiviknimmt die Überlebenden des Massakers und die Angehörigen der Opfer extrem mit. Ein junges Mädchen brach in der Prozesspause zusammen und musste betreut werden. Während Staatsanwältin Inga Bejer Engh die Anklage verlas, flossen bei vielen im Gerichtssaal Tränen.

Die Überlebenden der beiden Attentate vom vergangenen Sommer mussten ihre wohl schrecklichsten Momente noch einmal durchleben, andere hören, wie ihre Angehörigen starben. Auch am Dienstag, wenn Breivik erstmals selbst über seine Motive sprechen darf, sind schockierende Aussagen zu erwarten.

Anschläge waren "notwendig"

Behring Breivik hatte die Anschläge vor dem Prozessbeginn als "grausam, aber notwendig" bezeichnet, um die Aufmerksamkeit auf seinen Kampf gegen eine "muslimische Invasion" nach Europa zu lenken. Beim Prozessbeginn sagte er, er erkenne das Gericht nicht an, weil der norwegische Staat den Multikulturalismus unterstütze.

Geballte Faust als rechtsextreme Gestik

Nach der Verlesung der Anklage, als alle anderen Prozessbeteiligten sich erhoben, blieb er demonstrativ sitzen. Als er am Morgen vor dem Gericht erschien, hob er vor laufenden Kameras die geballte rechte Faust. In einem seiner Manifeste hatte er die rechtsextremistische Geste zum Zeichen "der Herausforderung für die marxistischen Tyrannen in Europa" erklärt.

Breivik hatte gestanden, im vergangenen Juli einen Bombenanschlag im Osloer Regierungsviertel und danach ein Massaker in einem Jugendlager der Arbeiterpartei verübt zu haben. Dabei wurden 77 Menschen getötet, die meisten von ihnen Jugendliche.

Höchststrafe sind 21 Jahre Gefängnis

In dem auf zehn Wochen angesetzten Verfahren in der norwegischen Hauptstadt wird es vor allem darum gehen, ob der 33-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und damit wegen "Terrorakten" zu der in Norwegen geltenden Höchststrafe von 21 Jahren verurteilt werden kann. Das Urteil wird im Juli, also ungefähr ein Jahr nach der Tat vom 22. Juli 2011, erwartet. Das Gericht will rund 150 Zeugen hören. Als Nebenkläger treten rund 770 Überlebende und Hinterbliebene auf.

Es wird erwartet, dass Breivik die Verhandlung als Plattform nutzen wird, um seine ausländerfeindliche Ideologie zu verbreiten. In einem 1.500-Seiten Manifest im Internet hatte er geschrieben, dass mit einer Festnahme die "Phase der Propaganda" beginne. "Ihre Verhandlung bietet Ihnen eine weltweite Bühne", hieß es weiter. Das internationale Medieninteresse ist groß: Etwa 800 Journalisten wurden vor Ort erwartet. Die Verteidigung hat 29 Zeugen geladen, darunter Islamisten und rechte Blogger.

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Der Ablauf des zehnwöchigen Mammut-Prozesses

Der Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik, der am Montag in Oslo begonnen hat, ist auf zehn Wochen angesetzt. Fast 150 Zeugen werden zu den Vorgängen vom 22. Juli 2011 befragt, bei denen der Attentäter 77 Menschen tötete. Das Urteil wird im Juli erwartet.

Zeitplan:


16. bis 23. April: Vernehmung des Angeklagten
24. bis 30. April: Vorgänge rund um den Bombenanschlag am Regierungssitz in Oslo mit acht Toten
3. Mai bis 1. Juni: Vorgänge rund um die Angriffe auf der Insel Utöya mit 69 Toten
4. bis 6. Juni: Vorgänge um die Festnahme des Angeklagten, weitere Zeugen
7. bis 15. Juni: Zeugen der Verteidigung und der Nebenkläger
18. bis 20. Juni: Abschließende Einschätzungen der Psychiater
21. und 22. Juni: Plädoyers der Anklage und der Verteidigung


Die Handelnden:


Richter: Für die Urteilsfindung sind fünf Richter zuständig - zwei Berufs- und drei Laienrichter. Den Vorsitz hat die Berufsrichterin Wenche Elizabeth Arntzen. Bei der Urteilsfindung hat das Urteil aller fünf Richter gleich großes Gewicht.
Verteidigung: Hauptverteidiger ist Geir Lippestad, es gibt drei weitere Anwälte.
Anklage: Die Klageschrift wurde von der Staatsanwältin Inga Bejer Engh verlesen, die von Svein Holden unterstützt wird.
Nebenkläger: mehr als 770 Überlebende und Hinterbliebene der Opfer, die von 162 Anwälten vertreten werden.


Strafmaß:

Entscheidend ist die Frage, ob der Attentäter als schuldfähig eingestuft wird. Ist dies der Fall, muss er mit einer Haftstrafe von 21 Jahren rechnen. Dies ist grundsätzlich die Höchststrafe, die wegen "Terrorakten" in Norwegen verhängt werden kann. Allerdings kann darüber hinaus eine Sicherheitsverwahrung von jeweils fünf Jahren gerichtlich angeordnet werden, wenn der Gefangene weiter als gefährlich gilt.

Wenn die Richter den Angeklagten für nicht schuldfähig halten, wird er voraussichtlich in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen, vermutlich für den Rest seines Lebens. Sollte in der Psychiatrie seine Heilung attestiert werden, könnte im Nachhinein eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Dies kam in Norwegen erst einmal vor.

Urteil:

Das Urteil wird im Juli erwartet. Es wird mit der Mehrheit der Richterstimmen gefällt. Zunächst wird die Schuldfähigkeit beurteilt, daraufhin ein Strafmaß festgesetzt.