Niederösterreich

Darum zog Wettbüro Beamten (53) über 420 € Gewinn ab

Josef W. (53) aus NÖ ist verärgert: Er hatte bei der Euro über 400 Euro erspielt, der Wettanbieter zog ihm aber über 400 Euro ab.

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Josef W. gewann über 400 Euro, bekam aber nur 68 Euro.
Josef W. gewann über 400 Euro, bekam aber nur 68 Euro.
privat, iStock

Josef W. ist seit gut 20 Jahren Kunde bei einem Wettanbieter, zahlte vor der Europameisterschaft 200 Euro auf sein Onlinekonto ein und aktivierte den 75 Euro-EM-Bonus. 

Aus 490 wurde 68 Euro

Rund 20 Wetten fielen um, fünf Wetten gingen auf: In Summe hatte der Beamte 490 Euro am Konto, ließ das Geld liegen. Jetzt die böse Überraschung: Der Wettanbieter hatte ihm 422 Euro abgezogen. Der Hohenberger war daraufhin schwer enttäuscht - mehr dazu hier.

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    Hier die gestrichenen 422 Euro.
    Hier die gestrichenen 422 Euro.
    privat

    Ein Konzernsprecher erklärte jetzt: "Der Kunde Josef W. hat unseren „EURO 2020 Sport Bonus“ am 11.06.2021 eingelöst, jedoch die klar ersichtlichen Bonusbedingungen trotz schriftlicher Mitteilung nicht erfüllt."

    Das sind die Bedingungen

    Und laut Wettanbieter seien folgende Bonusbedingungen vom 53-Jährigen akzeptiert worden: "„Bonus und einbezahlter Betrag müssen innerhalb von 90 Tagen 4x nach dem Einlösen zu einer Mindestquote von 1.70 umgesetzt werden, ehe eine Auszahlung angefordert werden kann. System- und Mehrwegwetten finden nur dann eine Berücksichtigung, wenn der Wetteinsatz nur aus Bonusguthaben oder gebundenem Guthaben besteht. Kunden, die 400 EUR und mehr einbezahlt haben, müssen maximal 2400 EUR umsetzen (exklusive Wettsteuer). Bei Nichterfüllung der Umsatzbedingungen behalten wir uns das Recht vor, den Bonusbetrag sowie damit erzielte Gewinne zu stornieren. 90 Tage später, am 10.09.2021, ist der Umsetzungszeitraum abgelaufen und der Bonusbetrag, sowie alle damit erzielten Gewinne, sind verfallen. Der vom Kunden einbezahlte Betrag und die Gewinne/Verluste, welche er mit seinem eingezahlten Guthaben erzielt hat, blieben unberührt.

    Und eben genau diese Begründung hat Josef W. auch als E-Mail erhalten.

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