Wirtschaft

Das ändert sich ab Juni bei der Corona-Kurzarbeit

Ab 1. Juni treten Änderungen bei der Corona-Kurzarbeit in Kraft. Die neue Regelung soll Verbesserungen für Arbeitnehmer bringen.

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Die neue Regelung bringt Verbesserungen für Arbeitnehmer
Die neue Regelung bringt Verbesserungen für Arbeitnehmer
picturedesk.com

Arbeiterkammer und Gewerkschaften haben sich mit der Wirtschaftskammer im Zuge der Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auf einige Verbesserungen für Arbeitnehmer geeinigt. Die Regelung wird gerechter und bringt mehr Durchblick, heißt es. Das sind die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Juni gelten:

Einkommen und Arbeitszeit

Bisher bekamen Arbeitnehmer auch dann nur eine Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 Prozent ihres letzten Einkommens, wenn sie 100 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit geleistet hatten. Für Erst- oder Verlängerungsanträge ab 1. Juni gilt: Wer mehr arbeitet bekommt entsprechend mehr Geld.

Lehrlinge

Einkommenssprünge durch Wechsel in ein höheres Lehrjahr wurden während der Kurzarbeit bisher nicht berücksichtigt, jetzt schon.

Schriftliche Bestätigung

Arbeitnehmer bekommen eine schriftliche Bestätigung über die Corona-Kurzarbeit, bisher war das zumeist nicht der Fall. Wie die Erfahrung aus der AK Rechtsberatung zeigt, wussten viele ArbeitnehmerInnen nicht, auf wie viele Stunden ihre Arbeitszeit verringert worden war, wie lange die Vereinbarung gelten sollte und wie viel Geld ihnen zustehen müsste.

Verlängerung

Eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geht nicht automatisch, sondern muss erneut vereinbart werden.

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