Erst seit Juli 2023 läuft der neue Pflegebonus in Österreich, mit dem pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen 1.500 Euro jährlich erhalten können. Dieses Geld wird in zwölf Monatsraten ausbezahlt. Die Eckpunkte bisher: Der oder die Angehörige muss zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 haben und das eigene monatliche Durchschnittseinkommen darf 1.500 Euro netto nicht überschreiten, "sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw. als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist", heißt es aus dem Parlament.
Am Mittwoch beschloss der Sozialausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne Nachbesserungen beim Bonus. Einerseits wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Sozialgerichte im Fall von Rückforderungsansprüchen oder aber von Angehörigen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht keinen Angehörigenbonus erhalten, verhandeln zu können. Andererseits gab es einige Klarstellungen zum Angehörigenbonus im Bundespflegegeldgesetz – laut Parlament betreffen diese "insbesondere den Einkommensnachweis von pflegenden Angehörigen sowie Meldepflichten".
Die Opposition zeigte sich wenig erfreut und konnte sich mit ihren Forderungen (vorerst) nicht durchsetzen. So beharrte die FPÖ auf der Einrichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds auf Bundesebene und der Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Pensionsversicherung, die SPÖ wollte den Zugang von Pflegekräften zur Schwerarbeitspension erleichtern und die NEOS den "nach wie vor vakanten Vorsitz in der Alterssicherungskommission rasch" nachbesetzen. "Bei der Abstimmung blieben die Koalitionsparteien allerdings alleine", heißt es aus dem Ausschuss.
Sozialminister Johannes Rauch rückte im Ausschuss zudem aus, um die Regierung vor dem Vorwurf der Untätigkeit zu schützen. Die Botschaft der Bundesländer bei den Finanzausgleichsverhandlungen sei klar gewesen, meinte er: "Die Pflege fällt in unsere Zuständigkeit, gib' uns Geld, aber misch' dich nicht ein", heißt es in einer Aussendung der Parlamentsdirektion. "Wir rücken das natürlich heraus", hielt der Sozialminister zudem späte zum Thema Umsetzungsberichte fest. Der aktuelle Bericht werde fristgerecht bis zum 31. Jänner veröffentlicht. Zudem kündigte er an, im Dezember Ergebnisse in Bezug auf die Forderung "Lohn statt Taschengeld" zu präsentieren.