Wirtschaft

Das AMS weiß bald, wer aller bei Ihnen wohnt

Heute Redaktion
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Bild: Archiv

Das Arbeistmarktservice (AMS) weiß bald, wer alles an einer Adresse gemeldet ist. Wie "Der Standard" berichtet, soll das AMS einen erweiterten Zugriff auf das Melderegister bekommen, um missbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung besser bekämpfen zu können. Das Sozialministerium hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

Das Arbeistmarktservice (AMS) weiß bald, wer an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Wie "Der Standard" berichtet, soll das AMS einen erweiterten Zugriff auf das Melderegister bekommen, um missbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung besser bekämpfen zu können. Das Sozialministerium hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

Damit sieht das AMS künftig nicht nur, welcher Arbeitslosengeldbezieher an welchem Wohnort gemeldet ist, sondern auch, ob dort noch weitere Personen gemeldet sind. Damit soll festgestellt werden können, ob der Lebensmittelpunkt eines Beziehers tatsächlich in Österreich liegt.

Als Beispiel nennt der "Standard" hier einen "Grenzgänger", einen Polen, der in Wien und Warschau gemeldet ist. Das AMS kann hier prüfen, ob seine Familie bei ihm in Wien lebt oder nicht. Ist dies nicht der Fall, gehe man davon aus, dass sein Lebensmittelpunkt in Polen liegt und er dort Arbeitslosengeld beziehen müsste.

Weiters wird bei der Notstandshilfe mobil gemacht, um zu prüfen, ob Personen im gemeinsamen Haushalt auch wirklich benannt wurden. Bezieht man etwa Zuschläge für Kinder, müssen diese auch in dem Haushalt gemeldet sein.

Und bei der Kurzarbeit bekommen Firmen ab 2017 eine höhere Förderung. Während die maximale Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate verlängert wurde, bekommen Firmen die Mehrkosten für Mitarbeiter ab dem fünften Monat voll ersetzt. Für Mitarbeiter, die eine Weiterbildung machen, gibt es die Förderung schon ab dem ersten Monat.