Politik

Das Amtsgeheimnis soll bald abgeschafft werden

Heute Redaktion
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Der Vorschlag des Kanzleramts für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sieht u.a. ein neues Informationspflichtgesetz und ein Informationsregister im Internet vor. Damit sollen u.a. auch Regierungsbeschlüsse künftig online gestellt werden.

Auch Urteile von Gerichten würden grundsätzlich einsehbar. Wirksam werden soll die Reform mit 1. Jänner 2014. Weil das Amtsgeheimnis Teil der Verfassung ist, wäre für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig.

AMTSGEHEIMNIS: Derzeit sind sowohl Amtsgeheimnis als auch Auskunftspflicht in der Verfassung verankert. Dies führt dazu, dass sich Behörden bei Anfragen nach dem bestehenden "Auskunftspflichtgesetz" im Zweifel oft für die Geheimhaltung entscheiden. Kern der Neuregelung wäre die Streichung des Amtsgeheimnisses. An seine Stelle soll ein "Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen" treten, das nur bei Vorliegen von konkret definierten Geheimhaltungsgründen verweigert werden könnte.

GEHEIMHALTUNG: Vorgesehen sind sechs Geheimhaltungsgründe: zwingende außen- und integrationspolitische (also EU-politische, Anm.) Gründe; nationale Sicherheit; militärische Landesverteidigung; Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit; die Wahrung "besonders wichtiger öffentlicher Interessen"; und die "Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen".

INFORMATIONSPFLICHT: Geregelt werden soll der Zugang zu amtlichen Informationen in einem "Informationspflichtgesetz". Dieses soll Behörden vorschreiben, Anfragen binnen zwei Wochen zu beantworten. Wird die Auskunft verweigert, wäre eine Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten möglich. Derzeit sieht das Auskunftspflichtgesetz eine Frist von acht Wochen vor. Außerdem würde das neue Gesetz auch Akteneinsicht und die Erstellung von Aktenkopien ermöglichen, was derzeit nicht vorgesehen ist.

Im Kanzleramt heißt es, dass damit künftig auch Regierungsbeschlüsse veröffentlicht würden (es sei denn, sie unterliegen der Geheimhaltung). Außerdem soll es ein Ministerrats-Protokoll nach Vorbild der Ausschussberichte im Parlament geben. Eingesehen werden könnten aber z.B. auch Urteile nach öffentlichen Gerichtsverfahren. Werden die Ermittlungen eingestellt, dann ist eine Veröffentlichung aber nur möglich, wenn alle Betroffenen (Zeugen, Opfer, Beschuldigte) zustimmen. Geschützt werden sollen auch Betriebsgeheimnisse, wirtschaftlichen Interessen von Gebietskörperschaften und laufende Entscheidungsprozesse von Gerichten und Behörden.

INFORMATIONSREGISTER: Bestimmte Unterlagen sollen in einem "Informationsregister" online zugänglich gemacht werden. Konkret genannt werden seitens des Kanzleramts u.a. Subventions- und Zuwendungsvergaben, amtliche Statistiken, Gutachten und Studien im Auftrag einer Behörde, amtliche Erlässe und Rundschreiben sowie Verträge über Beschaffungen, sofern sie keine geschäftlichen Interessen verletzen.

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