Politik

Das ändert sich bei der Pflege und beim Zivildienst

Heute Redaktion
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Die Regierung beschließt in ihrer Sitzung am Dienstag einige Neuerungen im Bereich der Pflege und des Zivildienstes. Auch der Leistungsumfang des Mutter-Kind-Passes wird erweitert.

Im Mutter-Kind-Pass wird die Hebammenberatung als kostenlose Leistung verankert. Konkret soll jede Schwangere die Möglichkeit haben, in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche eine einstündige Beratung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen. Das Gespräch ist freiwillig, die ärztlichen Untersuchungen sind dadurch nicht berührt.

Jährlich werden rund 76.000 Geburten verzeichnet und rund die Hälfte der Schwangeren dürfte die kostenlose Hebammenberatung nutzen. Ausgehend von durchschnittlichen Beratungskosten von 50 Euro ergibt sich ein Mehraufwand von etwa 1,9 Mio. Euro. Wie auch die ärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass werden zwei Drittel der anfallenden Kosten für die Hebammenberatung aus dem Familienlastenausgleichsfonds und ein Drittel von den Krankenversicherungen getragen. Gesundheitsminister Alois Stöger (S) und Familienminister Reinhold Mitterlehner (V) zeigten sich erfreut über die Einigung und erklärten gegenüber der APA, bei dem neuen Angebot handle es sich um ein "wichtiges Anliegen" für werdende Mütter.

Neben den neuen Leistungen im Mutter-Kind-Pass soll eine Novelle des Hebammengesetzes weitere Qualitätsverbesserungen bringen. So wird etwa das Berufsrecht konkretisiert und die Arzneimittelanwendung durch Hebammen klarer geregelt. Auch wird es raschere Maßnahmen bei gravierenden beruflichen Verstößen geben.

Pflegekarenz für pflegende Angehörige 

Pflegende Angehörige sollen künftig bis zu drei Monate in Pflegekarenz gehen können. Für die Job-Unterbrechung ist ein Karenzgeld in der Höhe von bis zu 1.400 Euro monatlich vorgesehen. Neben der Pflegekarenz wird auch die Pflegeteilzeit ermöglicht, die analog zur Karenz maximal drei Monate in Anspruch genommen werden kann. Die Arbeitszeit darf auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden und die Geldleistung wird anteilig des reduzierten Einkommens errechnet.

Gelten sollen die Neuregelungen in der Pflege ab dem 1. Jänner 2014. Das Sozialministerium geht davon aus, dass die neuen Möglichkeiten von rund 2.000 Personen in Anspruch genommen werden und rechnet mit jährlichen Kosten von rund 3,5 Mio. Euro.

Zivildienst soll attraktiver werden  

Eine Attraktivierung ist auch für den Zivildienst vorgesehen. Derzeit erhalten Zivildiener nur im Bereich des Rettungsdienstes eine volle Ausbildung zum Sanitäter. Mit dem Ausbildungsbeitrag (maximal 70 Prozent der Ausbildungskosten, gedeckelt mit 1.700 Euro) sollen künftig auch Ausbildungen im Behinderten- und Gesundheitsbereich unterstützt werden. Gefördert werden etwa Teile von Ausbildungen, die bundes- oder landesgesetzlich geregelt sind wie etwa Kindergartenhelfer oder eine Heimhelferausbildung. Diese Module können dann auf weitere Ausbildungen angerechnet werden. Ziel ist es auch, mehr Männer für Sozialberufe zu gewinnen.

Weiters sollen Zivildiener entsprechend ihren bisherigen Erfahrungen und Qualifikationen eingesetzt werden. Die im Zivildienst erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse werden künftig von den Organisationen in einer "Kompetenzbilanz" belegt. Auch das Freiwillige soziale Jahr wird aufgewertet: Durch die Öffnung für Rettungsdienste können künftig Frauen ihr Sozialjahr auch bei der Rettung absolvieren. Das Paket soll per 1. Oktober in Kraft treten.