Sommer, Sonne, Spaß – doch auch in den heißen Monaten ist nicht alles erlaubt, was gefällt. "Heute" hat sich ein wenig umgehört und klärt auf.
In der Öffentlichkeit muss Mann und Frau nämlich so manche Regel beachten.
Baden in öffentlichen Brunnen
Das kann jede Stadt für sich entscheiden. In Linz ist es nicht erlaubt. Wer nackt in den Brunnen plantscht – geschehen 2015 am Taubenmarkt – riskiert zudem eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Nacktbaden im Garten
Das kann man niemandem verbieten. Allerdings sollte man beachten, dass der Nachbar zusehen kann und das kann für alle Beteiligten unangenehm sein.
Autofahren mit Flips-Flops
Es ist nicht grundsätzlich verboten. Aber: Die StVO besagt, dass ein Fahrzeug nur der lenken darf, wer es beherrschen kann. Mit Flip-Flops ist das nur bedingt möglich. Im Falle eines Unfalls könnte zudem die Versicherung aussteigen, wegen grober Fahrlässigkeit. Gestraft wird man allerdings für das Fahren mit Flip-Flops eher nicht.
Grillen im Park
Vor allem in Linz ein heikles Thema. Aber in Linz darf man offiziell derzeit nur an zwei Stellen grillen, am Pleschingersee und in Margarethen an der Donau.
Grillen am Balkon
Auch ein heikles Thema. Mit Holzkohle ist etwa bei der GWG verboten. Elektrogriller sind kein Problem. Bei Gasgrillern gilt es vor allem die feuerpolizeilichen Vorgaben einzuhalten – grundsätzlich ist eher abzuraten.
(gs)