Wien

AK Wien deckt auf – Diese Fallen lauern im Mietvertrag

Immer noch sind viele Klauseln in Mietverträgen rechtswidrig. Die AK Wien erklärt, welche gängigen Vereinbarungen eigentlich nicht erlaubt sind. 

Nicole Oirer
Bei Mietverträgen gibt es immer noch viele rechtswidrige Klauseln. 
Bei Mietverträgen gibt es immer noch viele rechtswidrige Klauseln. 
Bild: Hannibal Hanschke (dpa)

"Durchschnittlich sind es pro Vertrag um die 70 rechtswidrige Klauseln. Das Negativ-Highlight bisher war ein Mietvertrag aus Tirol mit über 100 widrigen Klauseln", erzählt Walter Rosifka. Er ist Wohnrechtsexperte der Abteilung Kommunal und Wohnen bei der Arbeiterkammer Wien.

Branche ändert sich nicht

Er klärte am Mittwoch gemeinsam mit seiner Kollegin Simone Brunnhauser, ebenfalls Wohnrechtsexpertin der AK Wien, über die häufigsten unerlaubten Klauseln in Mietverträgen auf. Die AK hat in den letzten Jahren bereits einige Klagen und Mahnungen erfolgreich eingereicht. Das ändere aber nur die betroffenen Mietverträge, nicht die generelle Branche, so die beiden Experten

"Die häufigsten rechtswidrigen Bestimmungen betreffen immer noch die Rückstellung der Wohnung. Etwa das man Wände nicht anbohren darf, oder eine Ausmalverpflichtung, wenn man auszieht. Diese Dinge sind eigentlich nicht erlaubt", erklärt Wohnrechtsexpertin Brunnhauser. Das Bohrverbot würde Mieter einschränken. Die Ausmalverpflichtung sei außerdem bei einer normalen Benutzung der Wohnung in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt.

"Mietrecht ist zu kompliziert"

"Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Kaution erst nach drei Monaten zurückbezahlt wird, ist das im Normalfall auch rechtswidrig. Sie muss unmittelbar zurückgegeben werden", so Brunnhauser. Vorsicht gelte auch bei Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Betriebskosten. Auch Verträge mit einem längeren Kündigungsverzicht auf drei oder fünf Jahre sind nicht zulässig. Die AK hat hier bereits zwei Verfahren gewonnen, weil diese Verträge in die Lebensführung der Mieter eingreifen.

"Grundsätzlich ist das Problem, dass das Mietrecht zu kompliziert ist", meint Rosifka. Vermieter nutzen oftmals ihre Vertragsübermacht und das komplizierte Mietrecht aus. 

AK fordert Mietrechtsreform

Die AK macht nun einmal mehr ihre Forderungen deutlich: Es braucht sofort einen Mietpreisdeckel und ein Ende der befristeten Mietverträge (mit einer Ausnahme für private Vermieter). Längerfristig muss das Mietrecht vereinheitlicht und reformiert werden. Die AK fordert weiters Mustermietverträge aus dem Justizministerium und eine Verwendungspflicht für diese. Das würde in Ländern wie Portugal bereits gut funktionieren. Außerdem braucht es höhere Strafen für Vermieter, die weiterhin rechtswidrige Klauseln in ihre Mietverträge einbauen.

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