Niederösterreich

Das muss eine Kontaktperson 1 laut BH alles machen

Mit der Information seitens der BH Kontaktperson 1 zu sein, sind einige Auflagen verbunden. Was soll ich tun? Was ist verboten? 
Erich Wessely
23.11.2020, 18:56

494.001 Coronavirus-Testungen wurden seit Beginn der Pandemie in NÖ durchgeführt. Auch Menschen, die engen Kontakt zu Infizierten hatten, müssen in Quarantäne.

Mit Stand gestern lag die Anzahl der Kontaktpersonen der Kategorie 1 im Bundesland bei 25.966 Personen. Ein „Heute“ vorliegender Absonderungsbescheid der BH Gänserndorf zeigt: K1-Personen müssen zu Hause bleiben, dürfen keinen Besuch empfangen und sollen ihren Gesundheitszustand mittels Tagebuch überwachen: „Ein beigefügtes Musterblatt ist verpflichtend auszufüllen!“ Dazu gehören täglich zwei Mal Fiebermessen und Notizen über Atemwegssymptome.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Kontaktpersonen müssen eingetragen werden

Personen seien zu notieren, mit denen man insgesamt mehr als 15 Minuten geredet und weniger als zwei Meter Abstand gehabt hatte. Bei Symptomen muss 1450 oder 144 oder der Hausarzt angerufen werden.

Personen über 10 Jahre sind verpflichtet, für einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden ab Zustellung eines derartigen Bescheides eine Teststation aufzusuchen. Dies gilt nicht, wenn der oder die Betroffene bereits in den letzten 48 Stunden einen PCR Test erhalten hat.

Möglich auch, dass Kontaktpersonen 1 bereits für eine Teststation in NÖ angemeldet wurde. Für die Fahrt zur Teststation ist ein Privat-Pkw zu benutzen. Ob man als Kontaktperson 1 verpflichtend einen Coronatest machen muss, entscheiden im jeweiligen Fall die Behörden.

Mehr zum Thema