Österreich

Das müssen Sie zum Hundeführschein wissen

Wer braucht den Wiener Hundeführschein, wie macht man ihn und was kostet er? "Heute" hat für Sie nachgefragt.

Heute Redaktion
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Wer bei einer Polizeikontrolle für seinen Listenhund keinen Hundeführschein vorweisen kann, riskiert saftige Strafen.
Wer bei einer Polizeikontrolle für seinen Listenhund keinen Hundeführschein vorweisen kann, riskiert saftige Strafen.
Bild: Helmut Graf

Seit 1. Juli 2010 müssen Halter sogenannter Listenhunde in Wien einen verpflichtenden Hundeführschein absolvieren. Nach den jüngsten Bissattacken in Wien will die Stadt Wien die Regeln im Wiener Tierhaltegesetz erneut verschärfen – "Heute" hat berichtet.

Während Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) weiter eine generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde fordert, hält der Grüne Koalitionspartner nichts davon. Der Grüne Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch schlug zuletzt eine Hundeführscheinpflicht für alle Hunde vor.

Im Zuge der Prüfung soll es nach Plänen der Wiener Grünen künftig auch möglich sein, dass die Prüfer für gefährliche Hunde eine Maulkorbpflicht verhängen dürfen, diese soll im Hundeführschein vermerkt werden.

Nun stellen sich vor allem die Halter von Nicht-Listenhunden die Frage: Was erwartet mich und meinen Hund beim Hundeführschein, wie lange dauert er und was kostet das?

Alle Informationen finden Sie hier:

Was ist der Hundeführschein?

Der Hundeführschein ist ein Sachkundenachweis, der im Gegensatz zum freiwilligen Hundeführschein für alle Halter sogenannter Listenhunde verpflichtend ist. Mit dem Ablegen der Prüfung weist der Hundehalter nach, dass er die notwendige Sachkenntnis besitzt, um mit einem Listenhund richtig umgehen zu können. Das betrifft Fragen der Ernährung, Pflege und Haltung sowie den Umgang zwischen Hund und Mensch.

Wer muss den Hundeführschein machen?

Derzeit ist der Hundeführschein nur für Halter sogenannter Listenhunde verpflichtend. Aktuell zählen diese zwölf Hunderassen dazu:

- Bullterrier

- Staffordshire Bullterrier

- American Staffordshire Terrier

- Mastino Napoletano

- Mastin Espanol

- Fila Brasileiro

- Mastiff, Bullmastiff

- Tosa Inu

- Pitbullterrier

- Rottweiler

- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Ebenfalls hundeführscheinpflichtig sind jene Personen, die Listenhunde nur kurzfristig betreuen (etwa in der Urlaubszeit). Bei Überlassung eines Listenhundes an Personen ohne Hundeführschein (den sogenannten Verwahrer) droht eine Strafe von 200 Euro. Beim zweiten Mal wird der Hund abgenommen.

Ausgenommen von der Hundeführscheinpflicht sind Hundehalter, die mit ihrem Listenhund nach Wien auf Besuch kommen. Allerdings müssen deren Vierbeiner im öffentlichen Raum einen Maulkorb tragen.

Verpflichtend ist bei Listenhunden der Hundeführschein übrigens auch, wenn der Hund nur auf privatem Grund gehalten wird. Wenn ein Halter mehr als einen Listenhund hat, muss für jeden Hund ein Hundeführschein absolviert werden.

Was ist, wenn ich einen Mischling habe oder die Rasse nicht kenne?

Der verpflichtende Hundeführschein gilt für Listenhunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Wenn die Rasse nicht klar ist, entscheiden die Amtstierärzte der Stadt Wien im Zuge einer kommissionellen Prüfung, ob für den Hund ein Hundeführschein absolviert werden muss oder nicht.

Gibt es ein Mindestalter?

Ja, für Hundehalter gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Der Hund muss zur Hundeführscheinprüfung angemeldet werden, sobald er sechs Monate alt wird. Dann gilt es eine Maximalfrist von fünf Monaten und einem Tag; innerhalb dieser Zeit muss die Prüfung erfolgen.

Bei Aufnahme eines älteren Hundes muss die Hundeführscheinprüfung innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Hundes abgelegt werden. In der Zeit zwischen Aufnahme und Prüfung gilt für die Hunde eine Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.

Wo kann ich mich anmelden?

Anmeldungen zur Prüfung für den verpflichtenden Hundeführschein nimmt die MA60 – Veterinärdienste und Tierschutz entgegen. Diese kann persönlich vor Ort oder Online erfolgen. Der Antrag dazu kann hier heruntergeladen werden.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung zum Hundeführschein setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. Die Prüfungen finden immer im öffentlichen Raum statt, um überprüfen zu können, wie sich Hund und Hundehalter im Alltagsleben verhalten. Abgenommen werden die Prüfungen durch einen der 27 speziell ausgebildeten Prüfer, die durch die MA60 bestellt werden.

Im theoretischen Teil werden 30 Fragen gestellt. Diese sind Multiple Choice-Fragen und stammen aus einem 150 Fragen umfassenden Katalog, der zur Vorbereitung auf die Prüfung dient. Dieser ist auf der Homepage der Tierschutzombudsstelle Wien online abrufbar. Für einen positiven Abschluss müssen zumindest 24 Fragen richtig beantwortet werden.

Im praktischen Teil muss der Hundehalter nachweisen, dass er seinen Hund im Griff hat. Hier wird getestet, ob die Hundehalter in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Der praktische Teil des verpflichtenden Hundeführscheins beinhaltet neben den wichtigsten Pflegemaßnahmen wie Maul- oder Pfotenkontrolle auch Begegnungen mit anderen Hunden und mit Menschen, die sich schnell bewegen, wie beispielsweise spielende Kinder, Jogger oder Radfahrer.

Bei erfolgreichem Abschluss erhält der Hundehalter durch den Prüfer einen provisorischen Hundeführschein ausgehändigt, der fixe im Scheckkartenformat wird wenig später von der Stadt Wien zugestellt.

Neu kommen soll im Zuge der 12. Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes eine Ausweitung des Praxisteils im Hundeführschein.

Wie lange dauert die Prüfung?

Der theoretische Prüfungsteil nimmt in etwa 15 bis 20 Minuten in Anspruch, die Praxis zwischen einer halben und einer dreiviertel Stunde. Alles in allem ist also mit einem Zeitaufwand von etwa einer Stunde zu rechnen.

Was ist, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zum Hundeführschein einmalig innerhalb von drei Monaten wiederholt werden. Wird die Prüfung auch beim zweiten Anlauf nicht bestanden wird, muss der Hund von der Behörde abgenommen werden. Die zweite Prüfung muss in Anwesenheit einer Amtstierärztin oder eines Amtstierarztes stattfinden.

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

Für die Prüfung müssen Maulkorb, Leine und ein Halsband beziehungsweise ein Brustgeschirr mitgenommen werden. Der Hundehalter muss sich zusätzlich einen Lichtbildausweis zur Prüfung mitbringen.

Was kostet die Prüfung zum Hundeführschein?

Die Kosten für die Anmeldung zur Prüfung betragen derzeit 20,84 Euro, für die Prüfung selbst sind noch einmal 40 Euro fällig. Gegebenenfalls sind auch Anfahrtsspesen der Prüfer zu bezahlen (für den Fall, dass der Prüfer extra zu einem Hundehalter anreisen muss, um die Prüfung abzunehmen).

Wie lange ist der Hundeführschein gültig?

Nach derzeitiger Regelung wird der verpflichtende Hundeführschein nur einmal absolviert. Neu kommen soll im Zuge der Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes eine Wiederholungsprüfung für Listenhunde nach zwei Jahren.

Nach dem Vorschlag der Grünen soll dies auch für den Hundeführschein für alle gelten, d.h. wenn diese Regelung kommt, müssten auch Frauchen und Herrchen von Chihuahuas oder Golden Retriever nach zwei Jahren noch einmal die Prüfung machen.

Was ist, wenn ich einen Listenhunde ohne Hundeführschein halte?

Das wäre eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Mindeststrafe von 1.000 Euro geahndet wird. Wiederholte Verstöße gegen diese Bestimmung oder das Vorliegen erschwerender Umstände führen dann zu einer Abnahme des Hundes.

Und was soll jetzt neu kommen?

Nach dem die Novelle doch nicht beschlossen wurde, gehen die Verhandlungen zwischen SPÖ und Grünen weiter. Einigkeit herrscht, dass eine Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden mit 0,5 Promille, wenn sie ihren Hund auf die Straße führen, geben soll. Die Mindeststrafe bei Zuwiderhandlung beträgt 1.000 Euro.

Die Polizei, die für die Kontrolle des Hundeführscheins zuständig ist, soll bessere Möglichkeiten bekommen, um die möglicherweise mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Hundehalters festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe verhängt werden, um einschreiten zu können.

Der Praxisteil (siehe oben) im Hundeführschein wird erweitert, der verpflichtende Hundeführschein soll künftig nach zwei Jahren wiederholt werden müssen.

Strittig sind noch die generelle Maulkorbpflicht für alle Listenhunde (für die SPÖ "unverzichtbar", die Grünen wollen das nur für aggressive Hunde) und eben die Ausweitung auf alle Hunde (Grüne sind dafür, SPÖ sagte dazu bisher nein).

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