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Das musst du für den Kroatien-Urlaub wissen

Seit kurzem ist es wieder möglich von der EU aus nach Kroatien einzureisen. Nun haben auch Urlauber vom Innenministerium die Erlaubnis dazu erhalten.

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Kroatien-Urlaub ist ab sofort wieder möglich - unter bestimmten Voraussetzungen.
Kroatien-Urlaub ist ab sofort wieder möglich - unter bestimmten Voraussetzungen.
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Seit einer Woche ist eine Einreise nach Kroatien als EU-Bürger und Bewohner im Schengenraum wieder möglich. Diese Regelung gilt nun auch für Urlaubsreisen, wie das kroatische Innenministerium am 16. Mai 2020 mitteilte.

Um nach Kroatien einzureisen, muss man als Grund für den Aufenthalt wirtschaftliche wie auch geschäftliche Interessen oder dringende persönliche Angelegenheiten vorweisen können. Diese Vorweise erfolgen mit einem Dokument, das bei der Einreise an der kroatischen Grenze die Motivation der Reise belegen soll.

Belege an der Grenze vorzuweisen

Für einen Urlaub wären das: Hotel- oder Ferienwohnungsbuchungen, Reservierungsbestätigungen am Campingplatz, Mietverträge für Boote oder die Bestätigung über eine vereinbarte Urlaubsreise oder touristische Aktivitäten.

Private Gründe müssen ebenfalls dokumentiert werden. Dazu zählen der Besitz von Immobilien oder Booten, die Pflege von Familienmitgliedern oder der Besuch einer Hochzeit oder Beerdigung. Auch hier muss ein Dokument an der Grenze vorgelegt werden.

Daneben hält das Innenministerium Touristen dazu an die Schutzmaßnahmen im Land einzuhalten und an der Grenze ihre Kontaktdaten anzugeben. Nach dem Urlaub besteht keine verpflichtende Quarantäne.