Österreich

Das musst du beim Bäderbesuch künftig beachten

Am 29. Mai dürfen in Österreich auch wieder die Bäder aufsperren. Die Richtlinien des Bundes liegen nun vor. Pro Gast sollen zehn Quadratmeter Liegefläche zur Verfügung stehen.

Stefanie Riegler
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    Wie bei anderen Betrieben und Geschäften gelten auch für die Bäder Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln.
    Wie bei anderen Betrieben und Geschäften gelten auch für die Bäder Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln.
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    Normalerweise öffnen Österreichs Bäder am 1. Mai. Heuer fiel dieser Termin aufgrund der Corona-Krise ins Wasser. Lange wurde darüber diskutiert, ob und wie die Freibäder für Besucher aufsperren könnten. Nun hat das Gesundheitsministerium die Richtlinien bekanntgegeben.

    Wie bei anderen Betrieben und Geschäften gelten auch für die Bäder Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln. Im Freibad sollen pro Person zehn Quadratmeter Liegefläche zur Verfügung stehen.

    Maskenpflicht in der Umkleide

    Das bedeutet, dass sich nur eine maximale Anzahl an Badegästen gleichzeitig im Bad aufhalten darf. In den Becken wird es Hinweise auf Mindestabstände geben. Ein bis zwei Meter sollen die Besucher im Wasser freihalten.

    Diese Abstandsregel gilt auch für den Kassabereich, andere Verkaufsstellen, sowie Rutschen oder Sprungtürme. Rutschen sollen etwa alle 30 Sekunden freigegeben werden. Im Umkleidebereich oder am WC sind die Gäste verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch in den Duschen muss der Abstand eingehalten werden. Die Maskenpflicht fällt hier aber weg.

    Karten für die Bäder sollen vorab möglichst via Internet oder bei Vorverkaufsstellen gekauft werden. Das soll den Kassabetrieb vor Ort entlasten. Die Information über Hygiene- und Abstandsregeln müssen für die Besucher gut sichtbar angebracht sein.

    In Hallenbädern sollen ebenfalls zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person berücksichtigt werden bzw. sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person im Becken. Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten die Abstandsregeln so wie auch in der Gastronomie nicht.

    Strengere Regeln für Badeteiche

    Bei kleinen Badeteichen sind strengere Regeln vorgesehen. Drei bis vier Meter sollen zwischen den Badenden frei bleiben. Pro 25 Quadratmeter Badebereich ist auch nur ein Badegast erlaubt. Grund dafür ist, dass das Wasser in Badeteichen "keiner Desinfektion unterzogen" wird.

    Auch der Saunabesuch läuft in Zeiten von Corona etwas anders ab. Laut Richtlinie ist dabei "auf eine wirksame Lüftung zu achten". Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder dürfen nur von einer Person oder im gleichen Haushalt lebenden Gästen benutzt werden.

    Kein Saunaaufguss

    Wenn die Anlage allerdings größer als zehn Quadratmeter ist, können mit der Abstandsregel mehrere Personen hinein. Ein wichtiger Hinweis dabei: "Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen, um Tröpfchen und Atemaerosole nicht zusätzlich zu verbreiten."

    Im Whirlpool gilt ebenfalls ein Mindestabstand von einem Meter. Laut der bisherigen Daten könne man noch nicht genau abschätzen, ob eine Ansteckung beim Baden möglich ist. Experten schätzen das Infektionsrisiko im Badewasser aber gering ein, sofern alle Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden.

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