Niederösterreich

Das musst du jetzt bei der Briefwahl in NÖ beachten

Niederösterreicher wurden mittels Schreiben über die NÖ-Wahl am 29. Jänner informiert. Einige Fristen sind zu beachten.
Erich Wessely
10.01.2023, 16:00
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Per Schreiben der zuständigen Gemeinde wurden jetzt Wähler in Niederösterreich über das Wahlprozedere informiert. Darin enthalten: Informationen zum Wahllokal und die Wahlzeiten. Für einen reibungslosen Ablauf sollten die beiliegende "Amtliche Wahlinformation" sowie ein amtlicher Lichtbildausweis ins Wahllokal mitgebracht werden.

"Beantragen Sie Wahlkarte frühzeitig"

Achtung! Falls jemand am Wahltag verhindert sein sollte, kann auch eine Wahlkarte angefordert werden. Mit dieser können Niederösterreicher ihr Wahlrecht auch außerhalb der Wahlzeiten und des Wohnortes ausüben: "Beantragen Sie diese frühzeitig, damit die Zustellung an Sie rechtzeitig erfolgen kann", heißt es in der Wahlinformation.

Wahlkarte muss bis 29.1. um 6 Uhr eingelangt sein

Das ist bei der Wahl mit Wahlkarte zu beachten: Per Briefwahl: Die Wahlkarte muss spätestens am 29. Jänner 2023 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen, durch die persönliche Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal, "oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokals abgeben oder durch Boten überbringen lassen". Dazu könne mit Wahlkarte in jenen Wahllokalen in jeder NÖ Gemeinde am Wahltag gewählt werden, welche Wahlkarten entgegennimmt, dazu kommt noch die Möglichkeit "beim Besuch der besonderen (,fliegenden') Wahlbehörde".

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden, es gibt die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrags (Antragscode im Schreiben dabei) oder schriftlich anfordern oder persönlich in der jeweiligen Gemeinde oder online über www.wahlkartenantrag.at bestellen. Wichtig: Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25.1.2023, eine persönliche Antragstellung ist bis 27. Jänner, 12 Uhr, möglich.

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