Gesundheit

Corona-Ampel auf "Rot": Aus für Handel und Gastro

Bei unkontrollierten Ausbrüchen und einer großflächigen Verbreitung werden Veranstaltungen gestrichen und Schulen auf "Distance Learning" umgestellt.

Christine Scharfetter
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In Niederösterreich und Oberösterreich könnte es demnächst die ersten "roten" Bezirke geben.
In Niederösterreich und Oberösterreich könnte es demnächst die ersten "roten" Bezirke geben.
Karl-Josef Hildenbrand / dpa / picturedesk.com

Bundeskanzler Sebastian Kurz möchte einen zweiten Lockdown für ganz Österreich unbedingt verhindern. Dies kann jedoch kleine Shutdowns für einzelne Regionen bedeuten – wenn die Corona-Ampel auf "Rot" geschalten wird. Heute tagt die Ampelkommission, einzelne Bezirke in Österreich könnten auf die höchste "Rot"-Stufe geschalten werden.  Im Gespräch sind nach "Heute"-Infos St. Pölten und Hermagor - mehr dazu hier.

In einem solchen Fall besteht in dem Bezirk ein "sehr hohes Risiko", es gibt unkontrollierte Ausbrüche und eine großflächige Verbreitung. Folgende Schritte treten in Kraft:

Die Maßnahmen bei "Rot"

► Die Regierung empfiehlt auch bei privaten Treffen einen Mund-Nasen-Schutz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

► Veranstaltungen werden generell gestrichen. Das gilt sowohl für Kultur-, als auch für Sportveranstaltungen oder Messen. Ausnahmen gibt es etwa für Trauungen oder Beerdigungen.

► Trotz verpflichtendem Kindergartenjahr wird das Fernbleiben gestattet. Zudem wird in den Schulen auf "Distance Learning" umgestellt. Bei einem Aufenthalt in Schulen ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.

► Wo es möglich ist, wird Home Office empfohlen. Kundenkontakte sind nur mehr in systemrelevanten Bereichen zulässig, wie in Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen. Der übrige Handel wird geschlossen.

Hotels und Pensionen werden geschlossen. Touristen sollen, sofern das möglich ist, sofort ausreisen.

► Auch die Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Zustellungen und Selbstabholungen vor Ort bleiben aber erlaubt.

► Die allgemeine Sperrstunde für Veranstaltungen und Lokale wird auf 23:00 Uhr vorverlegt.

► Sportstätten und Fitnesscenter müssen ebenfalls schließen. Nur Leistungssport bleibt erlaubt – allerdings unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Sport im Freien ist zudem nur noch alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt.

► Im Gesundheits- und Sozialbereich tritt ein Betretungsverbot für Besucher in Kraft – wer also kein Patient ist oder keinen Termin hat, muss draußen bleiben. Kinder- und Palliativstationen bleiben davon aber ausgenommen.