Politik

Das passiert wirklich, wenn du neue ORF-Gebühr nicht za

Keine GIS mehr, dafür eine ORF-Gebühr. Das ist der Plan der Regierung. Viele wollen das aber nicht zahlen. Doch hat man überhaupt eine Wahl?

Rene Findenig
Wer die neue ORF-Gebühr nicht bezahlen will, für den könnte es ein böses Erwachen geben.
Wer die neue ORF-Gebühr nicht bezahlen will, für den könnte es ein böses Erwachen geben.
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Die Bundesregierung will aus der bisherigen GIS eine ORF-Gebühr in Form einer Haushaltsabgabe machen. Das bedeutet: Statt wie bisher für den Radio-, Fernseh- und dann auch Internet-Empfang der ORF-Inhalte zu zahlen, wenn man diesen nützen könnte, müssen künftig alle Haushalte in Österreich zahlen, auch wenn sie die Inhalte gar nicht konsumieren oder konsumieren können. Noch bevor überhaupt feststeht, wie die Gebühr eingehoben werden soll, ist die Aufregung riesig. Viele Bürger weigern sich schon jetzt, zu zahlen – doch bleibt ihnen überhaupt eine Wahl? Wohl nicht wirklich.

Befreit von der ORF-Gebühr sollen nur jene Betroffenen sein, die schon bisher von der GIS befreit waren. Für alle anderen soll es heißen: Brieftasche auf! Wie das funktionieren soll, steht noch nicht fest, es gibt aber mehrere Wege, mit denen das möglich wäre. Spekuliert wurde zuletzt etwa damit, dass der ORF-Beitrag künftig einfach vom Gehalt, von den Einnahmen aus Selbstständigkeit, oder der Pension abgezogen wird. Das ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich, der Aufwand wäre gigantisch. Wahrscheinlicher ist die Durchführung in Form der deutschen Haushaltsabgabe mit einer Formular-Lösung.

Und was passiert, wenn ich nicht zahle?

Sollte wirklich das deutsche Modell auch in Österreich umgesetzt werden, wäre ein "Ich zahle das nicht" nicht möglich. In Deutschland gibt es bei Zahlungs-Verweigerung (oder dem Vergessen der Einzahlung) keine Mahnungen, sondern einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag, der bis zu acht Euro ausmacht und sich mit immer weiteren Bescheiden summiert. Es wird also direkt teuer. Ignoriert man die Zahlungsaufforderungen weiterhin, kommt es richtig dick. Denn dann kommt irgendwann ein Vollstreckungsbescheid, der bis zur Lohnpfändung führen kann – oder dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, um das Geld einzutreiben.

Außerdem kann auch noch eine saftige Strafzahlung dazukommen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit des Schuldners handelt. In Deutschland zahlt seit Jahresbeginn jeder Haushalt einen geräteunabhängigen Pflichtbeitrag von 18,36 Euro im Monat. Gezahlt werden kann dabei entweder quartalsweise in der Mitte von drei Monaten, im Voraus für ein Quartal, für ein Halbjahr oder für ein ganzes Jahr. Jeder Haushalt bekommt dabei Post vom Beitragsservice, wenn die Adresse beim Meldeamt aufscheint und es zu der Adresse keine Beitragszahlung gibt.

So kann in Deutschland gezahlt werden

Gezahlt werden kann per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren. Sobald man also an einer Adresse gemeldet ist, kommt man der Aufforderung zur Zahlung der Gebühr nicht aus. Wohnen mehrere gemeldete Personen an einer Melde-Adresse, müssen sich diese einig werden, wer den Beitrag bezahlt – und nicht der Staat muss erst herausfinden, wer der Zahler ist. Eine Ankündigung vieler Österreicher, wegen der neuen Gebühr den Gerichtsweg zu beschreiten, scheint übrigens nicht sehr aussichtsreich. In Deutschland hatten das bereits viele Bürger versucht – Klagen und Verfassungsbeschwerden wurden allerdings abgewiesen und die Verfassungskonformität der Regelung steht zumindest aktuell außer Streit.

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