Österreich

Das sagt die Regierung zur Strafe für Israel-Flagge

Heute Redaktion
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Die jungen Wiener mit ihrer Israel-Flagge.
Die jungen Wiener mit ihrer Israel-Flagge.
Bild: privat

Drei Wiener kassierten Strafen, weil sie antisemitischen Parolen bei einer Demonstration eine Israel-Flagge entgegensetzten. Jetzt meldete sich der Regierungssprecher zu Wort.

Anfang Dezember sollen pro-palästinensische Demonstranten vor der US-Botschaft Parolen wie "Massakriert die Juden" gebrülllt haben. Als drei Wiener als Zeichen dagegen eine Israel-Flagge auspackten, wurden sie von Demonstranten drangsaliert – und erhielten von der Polizei eine Strafe von 100 Euro pro Kopf aufgebrummt. "Heute" berichtete.

Am Mittwoch veröffentlichte Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal eine Stellungnahme zu dem Vorfall:

"Bezüglich aktueller Berichte über Strafen für Personen bei einer Demonstration in Wien muss folgendes klargestellt werden: Das Schwingen der israelische Flagge in Österreich als Zeichen der Unterstützung für Israel ist – allgemein gesprochen – keinesfalls eine Verletzung österreichischen Rechts. Es bedeutet, ganz im Gegenteil, den Ausdruck eines fundamentalen Rechts, das in der österreichischen Verfassung festgehalten ist – die freie Meinungsäußerung. Es ist allerdings insbesondere während einer Demonstration die Aufgabe der Polizei sicherzustellen, dass

die öffentliche 'Ordnung und Sicherheit' geschützt werden. Der Vorfall wird gerade in seiner Gesamtheit untersucht, alle Umstände werden sorgfältig geprüft."

Auch Grüne reagierten

Birgit Hebein, Sicherheitssprecherin der Grünen Wien, erklärte auf "Heute"-Anfrage, dass die Strafverfügung "offenkundig rechtswidrig und obendrein ziemlich verstörend" sei.

"Nach allen bekannten Umständen ist die Protestaktion genauso von der Versammlungsfreiheit geschützt wie die angemeldete Demonstration. Die Polizei kann sich nicht aussuchen, welche Kundgebung sie unterstützt, sie muss beide Versammlungen in Sicht- und Hörweite ermöglichen. Dabei sind auch provokante und unangenehme Unmutsäußerungen zulässig. Selbst kleinere Ordnungswidrigkeiten wiegen in der Regel weniger schwer als die Versammlungsfreiheit und dürften daher nicht bestraft werden. Das ist alles durch höchstgerichtliche Urteile klargestellt", so Hebein.



Und weiter: "Besonders verstörend ist jedoch, dass durch Strafanzeige der Eindruck entstanden ist, hier werde Solidarität mit Israel kriminalisiert. Gerade in Österreich sollte man sich einen sorgsamen Umgang damit erwarten können, welche Signale die Behörde diesbezüglich aussendet."

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