Politik

Jetzt gelten diese neuen Corona-Strafen

Die Lockerungen des Lockdown-Light müssen noch durch den Nationalrat, die neuen Strafen sind hingegen bereits beschlossene Sache.

Leo Stempfl
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Polizisten kontrollieren das Abstandsgebot bei einer Versammlung.
Polizisten kontrollieren das Abstandsgebot bei einer Versammlung.
Picturedesk

Mit 8. Februar wird die jetzige 24-Stunden-Ausgangssperre wegfallen. Das geht einem Entwurf der neuen Covid-Schutzmaßnahmenverordnung hervor, der "Heute" vorliegt und am Donnerstag den Hauptausschuss des Nationalrates passieren soll. Neu dabei: Die Aussgangssperre gilt ab Montag nur mehr von 20 Uhr bis 06 Uhr in der Früh.

Diese Corona-Strafen drohen 

Doch wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss wie in den anderen Lockdowns mit teils empfindlichen Strafen rechnen. Einige wurden nun sogar noch verschärft

1.450 Euro bei Ausgangssperre

Wer einen Ort betritt, obwohl das durch die Ausgangssperre untersagt ist, begeht eine Verwaltungsübertretung. Dazu können Betriebsstätten, Arbeitsorte und Verkehrsmittel zählen, aber auch der öffentliche Raum als Ganzes.

Die Strafe hier kann bis zu 1.450 Euro betragen, kann diese nicht bezahlt werden, dann drohen auch bis zu vier Wochen Gefängnis. Wer dabei nur etwa gegen zeitliche Regeln verstößt, muss bis zu 500 Euro Strafe zahlen.

1.450 Euro zahlt auch, wer Polizei oder Bezirksverwaltungsbehörde den Zutritt zu seiner Betriebsstätte verwehrt.

90 Euro oder FFP2

Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, dem Handel oder bei Versammlungen keine FFP2-Maske trägt, zahlt ab sofort 90 Euro statt 25. Gleiches gilt auch bei Verstoß gegen den Mindestabstand von zwei Metern.

30.000 Euro

Der Inhaber, dessen Betriebs- oder Arbeitsort, Verkehrsmittel oder manchmal auch privater Raum entgegen der Beschränkungen betreten wird, hat gar mit einer Strafe von bis zu 30.000 Euro zu rechnen. Alternativ ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen fällig. Dabei geht es um Betriebe, die eigentlich gar nicht geöffnet haben dürften, also etwa Discos.

Verstößt man "nur" gegen die erlaubten Betriebszeiten (im Handel etwa bis 19 Uhr), werden 3.600 Euro fällig.