Politik

Das sind die neuen Regeln für den Beinhart-Lockdown

Kein Pardon mehr! Ab sofort ist nach der "Weihnachtsamnestie" wieder ein beinharter Lockdown in Kraft. "Heute" zeigt die Regeln, die ab sofort gelten.

Rene Findenig
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Lockdown hart: Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.
Lockdown hart: Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com
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Dauer

Am heutigen Stefanitag (26.12.) tritt der dritte Lockdown in Kraft. Dieser läuft bis zum 17. bzw. 24. Jänner 2021, je nach Freitest-Motivation. Der Jahreswechsel 2020/2021 wird einsam. Es gibt KEINE Ausnahme am 31. Dezember, es gelten die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen des dritten Lockdowns, Silvesterpartys und gemeinsame Feuerwerke sind verboten. Auch haben viele Gemeinden ein strenges Feuerwerksverbot verhängt.

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Ausgangsregelung

Ab dem 26. Dezember gelten bis 24. Jänner ganztägige Ausgangsbeschränkungen! Man darf das Haus nur aus folgenden Gründen verlassen:
► Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
► Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist
► Zur körperlichen und psychischen Erholung

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Freitestung

Die Ausgangsbeschränkungen gelten generell bis inklusive 24. Jänner, doch bereits eine Woche vorher, ab 18. Jänner, kann man sich davon "freitesten". Mit einem negativen Antigen-Test, der nicht älter als eine Woche ist, darf man die bereits wieder öffnenden Geschäfte, Restaurants und auch Kulturveranstaltungen besuchen.

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Handel und Dienstleistungen

Im Lockdown müssen Geschäfte und Dienstleister wieder zusperren. Nur für die Grundversorgung wichtige Einrichtungen (Supermärkte, Post etc.) bleiben offen. 'Click & Collect' ist im Handel nun auch im Lockdown erlaubt – erste Öffnungen gibt es ab 18. Jänner.

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Kindergärten und Schulen

Es gibt keine verlängerten Ferien! Schulen starten planmäßig am 7. Jänner mit dem Unterricht, allerdings im Distance Learning. Ab 18. Jänner wird wieder in den Klassen gelehrt – allerdings nur mit halbierter Besetzung. Schüler und Lehrer ohne negativem Testergebnis müssen eine FFP2-Maske tragen. Kindergärten bleiben offen.

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Arbeit

Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist ohne negativem Antigen-Test das Tragen von FFP-2-Masken notwendig.

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Pflicht-Tests

Für einige Berufsgruppen wird ein Antigen-Test ein Mal pro Woche zur Pflicht. Kommt man diesem nicht nach, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Der Pflicht-Test gilt für folgende Jobs:

➤ Lehrerinnen und Elementarpädagoginnen
➤ Friseure und körpernahe Dienstleistungen
➤ Gastronomie – Personal mit Kundenkontakt
➤ Handel – nur wenn direkter Kundenkontakt
➤ Verkehr - alle Personen mit Fahrgastkontakt, auch Buslenker
➤ Gesundheitsbereich: alle Berufe mit regelmäßigen Patientenkontakt
➤ Alten- und Pflegeheime: Testung zweimal pro Woche (bereits jetzt geregelt)
➤ Bauwirtschaft - bevorzugt wäre betriebliche Ebene

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Regionale Maßnahmen

Regionen, in denen die Neuinfektionen eine bestimmte 7-Tages-Inzidenz (Basis: AGES-Zahlen) überschreiten:
➤ Massentestung muss durchgeführt werden und regionaler Lockdown wird verhängt
➤ Möglichkeit zum Freitesten

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