Die Geschichte um die Sicherstellung der Kanzleramts-Daten ist um ein – kurioses – Kapitel reicher. Aber von Anfang an:
Vor fast einem Jahr hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeordnet, Datensätze mehrerer Beschuldigter in der ÖVP-Umfrageaffäre sicherzustellen. Das Kanzleramt (BKA) verweigerte aber die Herausgabe. Begründung: die Privatsphäre der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Fall landete beim Landesgericht Wien. Dieses lehnte den Einspruch des Kanzleramts ab. In Folge übernahm das Oberlandesgericht. Doch im Juni befürchtete die WKStA einen "Beweismittelverlust" durch routinemäßige Löschungen und führte daraufhin am 13. Juni die Beschlagnahme durch.
Ein Mailverkehr zwischen Kanzleramt, WKStA und Landesgericht belegt dabei ein Missgeschick: Die gelieferten Daten enthielten auch Datensätze der Ministerinnen Susanne Raab und Karoline Edtstadler. Ausmaß: rund 18 Gigabyte. Darauf machte der Generalsekretär des BKA aufmerksam. Da die Sicherstellungsanordnung nur Mitarbeiter des BKA betraf, wurden die versiegelten Daten der Ministerinnen inklusive Sicherungskopien vom Gericht gelöscht.