Österreich

Datenschutz-Klage gegen Facebook ist doch zulässig

Heute Redaktion
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Die Klage des Wiener Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems gegen den Facebook-Konzern ist doch zulässig. Das entschied das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch. Allerdings darf Schrems nur für sich klagen und keine Sammelklage mehr einbringen. In erster Instanz war die Klage zunächst noch für unzulässig erklärt worden.

Die Klage des ist doch zulässig. Das entschied das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch. Allerdings darf Schrems nur für sich klagen und keine Sammelklage mehr einbringen. In erster Instanz war die Klage zunächst noch für unzulässig erklärt worden.

Der Wiener Maximilian Schrems erregt mit seiner Sammelklage gegen Facebook weltweit für Furore. Der Datenschutzaktivist hatte Facebook geklagt und verlangt Dokumentation, wie der Internet-Konzern von der Nutzung der von den Usern eingehobenen Daten profitiert, es bestehe der Verdacht, dass Facebook mit illegaler Datennutzung Profit macht. Der Klage des Wiener hatten sich 250.000 weitere Facebook-Nutzer angeschlossen.

In erster Instanz wurde dem Einspruch von Facebook stattgegeben, dass . Der Konzern hatte Schrems vorgworfen, dass er aus der Klage Kapital schlage und sein Facebook-Account daher nicht mehr privat sei. Deshalb müsse die Klage in Irland - dem europäischen Firmensitz von Facebook - eingebracht werden.

Keine Sammelklage mehr

Das Oberlandersgericht in Wien befand am Mittwoch, dass die Klage sehr wohl zulässig sei. Da Schrems in Wien ansässig sei, sei das Wiener Landesgericht für den Fall zuständig. Allerdings könne Schrems nicht für andere Facebook-Nutzer mitklagen. Die Sammelklage fällt also unter den Tisch.

Das Unternehmen wird sich nun vor einem österreichischen Gericht verantworten und nun öffentlich Auskunft über die Facebook-Datenschutzrichtlinien, das Verfolgen von Nutzern auf anderen Websites oder die Kooperation mit der NSA geben.