Wirtschaft

Datenschützer Schrems scheitert gegen Facebook

Datenschutz-Aktivist Max Schrems wollte mit einer Sammelklage in Österreich gegen Facebook vorgehen. Das EU-Gericht sagte Nein.

Heute Redaktion
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Max Schrems darf in Wien keine Sammelklage gegen Facebook starten.
Max Schrems darf in Wien keine Sammelklage gegen Facebook starten.
Bild: Helmut, der Graf

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass eine "internationale Sammelklage" gegen Facebook in Wien nicht möglich ist. Der österreichische Datenschützer Max Schrems wollte gemeinsam mit 25.000 anderen Nutzern aus aller Welt gegen Facebook vorgehen, als Gerichtsstand sollte Wien gelten. "Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst", kommentierte Schrems in einer Aussendung.

Datenschutz

Schrems hatte in Österreich die Sammelklage gegen Facebook Irland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz.

Facebook vertritt aber die Auffassung, dass die österreichischen Gerichte für diese Klage international gar nicht zuständig seien. Schrems sei beruflich für den Datenschutz aktiv und müsse daher in Irland klagen.

Widersprüchliche Gesetze

Hintergrund sind die Geschäftsbedingungen von Facebook und der meisten anderen Unternehmen, wonach der Firmensitz als Gerichtsstandort gilt. Für Verbraucher bestehen aber Schutzregelungen und Erleichterungen, deshalb können sie gegen Unternehmen immer auch an ihrem Wohnsitz klagen. Der österreichische Oberste Gerichtshof in Wien legte wegen dieser Rechtsunsicherheit den Fall dem EuGH vor.

Keine echte Überraschung

Die Niederlage kommt nicht ganz überraschend: In einem richterlichen Rechtsgutachten hatte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Michal Bobek im November die Ansicht vertreten, weil Schrems Facebook auch privat genutzt habe, könne er als Verbraucher in Österreich klagen. Eine solche Verbraucherklage sei aber immer "auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt". Daher könne Schrems mit seiner Klage in Österreich nicht auch Ansprüche geltend machen, die ihm andere Österreicher abgetreten haben. Solche Sammelklagen seien im Interesse des Verbraucherschutzes zwar vielleicht wünschenswert - nach bisherigem EU-Recht aber nicht möglich. Facebook freute sich.

Hier das erste Statement von Max Schrems:

(GP)