Burgenland

Burgenländer tappte wegen Online-Date in Kostenfalle

Die Suche nach der Online-Liebe kann sehr unliebsam werden. Konsumentenschützer warnen vor Vorgehensweisen bei automatischen Vertragsverlängerungen.

Entgegen seinem Willen verlängerte sich der Vertrag mit einer deutschen Partnervermittlung um ein ganzes Jahr (Symbolbild),
Entgegen seinem Willen verlängerte sich der Vertrag mit einer deutschen Partnervermittlung um ein ganzes Jahr (Symbolbild),
iStock

Die Suche nach seinem Perfect Match kam einem Südburgenlander teuer zu stehen. Der Service einer Hamburger Dating-Plattform konnte den Mann ganz und gar nicht befriedigen. Als sich der Einjahresvertrag mit der deutschen Online-Partnervermittlung kurz vor Vertragsende automatisch um weitere zwölf Monate verlängerte, fiel er aus allen Wolken. Durch die Hilfe von Konsumentenschutzexperten der Arbeiterkammer konnte er aus dem Vertrag raus und musste nicht zahlen.

„In Österreich kann ein Vertrag nicht einfach automatisch verlängert werden. Da braucht es rechtzeitig eine Information.“

Österreich anders als Deutschland

Die Gesetzeslage hierzulande machte dem deutschen Unternehmen einen Strich durch die Rechnung. Konkret geht es um die versteckte Klausel, wonach sich die Premium-Mitgliedschaft um ein Jahr verlängert, sofern nicht zwölf Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt würde. Dieses Vertragsdetail entfiel dem Südburgenländer nach mehr als neun Monaten.

AK-Konsumentenschützer Christian Koisser stellt klar: "Für so einen Fall müsste der Kunde nochmals rechtzeitig eine Information darüber erhalten, dass die Rechtsfolge der Verlängerung des Vertrags eintritt, wenn er nicht kündigt. So etwas hatte das deutsche Unternehmen nicht vorgesehen, weshalb die Forderung des Entgelts für das zweite Jahr nicht gerechtfertigt war.“

Der Vertrag wurde zur Freude des Südburgenländers nach einem Jahr gekündigt und die Suche nach Mrs. Right ging anderswo weiter.

Konsumentenschützer Koisser rät, Klauseln zu beachten.
Konsumentenschützer Koisser rät, Klauseln zu beachten.
AK

Vorsicht bei Abos

Jurist Koisser empfiehlt: "Bei länger andauernden Verträgen wie etwa Abos ist es daher ratsam, die Fristen im Auge zu behalten. Sollte der Entschluss zu einer Kündigung gefasst sein, dann besser zu früh als zu spät kündigen. Wenn der Vertrag befristet ist, so kann er sich ohne Zutun nur verlängern, wenn rechtzeitig eine gesonderte Information darüber an den Kunden oder die Kundin ergeht.“