Politik

Deckelung der Luxuspensionen von VdB zurückgewiesen

Die Obergrenze für die Erhöhung der Tausenden Luxuspensionen im Land muss wegen eines Formalfehlers noch einmal zur Abstimmung in den Nationalrat.

Roman Palman
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Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen
Karl Schöndorfer/picturedesk.com

Bis zu 30.000 Euro monatlich sollen die rund ebenso vielen Privilegierten aus dem (halb)staatlichen Bereich an fürstlichen Pensionen jeden Monat abcashen. Alle gesetzlichen Pensionen für das Jahr 2021 wurden von der Regierung mit einem Fixbetrag in Höhe von 35 Euro gedeckelt, doch für die Luxuspensionen hätte das nicht gegolten – "Heute" berichtete.

Nun hatte der Nationalrat am vergangenen Freitag einstimmig bei Pensionen über 2.333 Euro ebenso eine Obergrenze der Erhöhung mit 35 Euro beschlossen. Für die Änderung des zugrundeliegenden Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes im Verfassungsrang war eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Doch genau diese Gesetzesnovelle wurde im nächsten notwendigen Schritt vor ihrer Gültigkeit wegen eines Formalfehlers abgeschmettert. Aus diesem Grund könnte Bundespräsident Alexander Van der Bellen APA-Informationen zufolge das Gesetz nicht mit seiner Unterschrift besiegeln, selbst wenn es der Bundesrat in seiner Sitzung am Donnerstag durchwinken würde. 

Sondersitzung vor Weihnachten

Heißt: Das Gesetz muss in Revision, vom Bundesrat zurück an den Nationalrat geschickt. Dort müssen die Mandatare noch einmal darüber – in hoffentlich korrekter Form – darüber abstimmen. Dazu soll es noch vor Weihnachten, wahrscheinlich zu Beginn der nächsten Woche, eine Sondersitzung einberufen werden. Laut dem eigentlichen Plan war das Plenum ja am vergangenen Freitag zum letzten Mal in diesem Jahr zusammengetreten.

Aufgefallen war der Fehler bei einer gemeinsamen Betrachtung durch Parlament und Präsidentschaftskanzlei. Letztere hatte das Gesetz bereits vorab – der Bundesratsbeschluss war ja noch ausständig – erhalten. Laut APA war vergessen worden, bei der Inkrafttretensbestimmung anzugeben, dass es sich um ein Gesetz im Verfassungsrang handelt. Weil dies nicht explizit ausgewiesen wurde, sei ein formaler Mangel entstanden.

Es gilt als sicher, dass das Gesetz dann noch einmal beschlossen wird. Die Unterstützung der Opposition hatten die Regierungsparteien ja schon beim ersten Mal. Auch wenn der Beschluss vermutlich wieder einstimmig fallen wird, ärgerlich ist diese Zusatzrunde allemal.

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    Mike Wolf
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