Wirtschaft

Defekte Brustimplantate: VKI unterstützt Sammelklage

Heute Redaktion
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt nun Österreicherinnen mit defekten PIP-Brustimplantaten auch mit einer Sammelklage gegen den TÜV Rheinland. Somit werden Betroffene sowohl gegen den Hersteller, den Haftpflichtversicherer der PIP sowie aktuell nun auch gegen den TÜV Rheinland mit Sitz in Deutschland und Frankreich vertreten.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt nun Österreicherinnen mit zusätzlich mit einer Sammelklage gegen den TÜV Rheinland. Somit werden Betroffene sowohl gegen den Hersteller, den Haftpflichtversicherer der PIP und jetzt auch gegen den TÜV Rheinland mit Sitz in Deutschland und Frankreich vertreten.

Der Verein für Konsumenteninformation organisiert - im Auftrag des Sozialministeriums - die Sammelklage nach französischem Recht. Dem neuen Verfahren können sich die 69 betroffenen Österreicherinnen als Nebenklägerinnen anschließen, ein Kostenrisiko entsteht den Betroffenen aus diesen Verfahren nicht. Ziel ist es, einen vorläufigen Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro durchzusetzen.

Im vergangenen November hatte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zur Leistung eines vorläufigen Schadenersatzes von je 3.000 Euro an Frauen verurteilt, die durch fehlerhafte Brustimplantate der Firma PIP geschädigt wurden.

"Der VKI vertritt hier erstmals grenzüberschreitend in verschiedenen Klagen gegen verschiedene Haftungsträger die Rechte der Betroffenen und versucht alles zu tun, damit diese letztlich für ihr Leid entschädigt werden" sagte der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Peter Kolba. "Für uns ist dieser Produkthaftungsfall ein Test, ob und wie man in einem Massenschadensfall in der EU seine Rechte grenzübergreifend durchsetzen kann."