Dieses Urteil hat Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer: Der Oberste Gerichtshof hat laut "Presse" entschieden, dass Urlaubsanspruch nicht verjähren kann, wenn der Arbeitgeber nicht dafür gesorgt hat, dass Urlaub rechtzeitig verbraucht wird.
Anlass war die Klage eines Wildhüters, der nur 121 seiner 444 Urlaubstage verbraucht hatte – mangels Vertretung, wie er argumentierte. Er wurde gekündigt und erhielt nur Ersatz für drei Jahre Urlaubsanspruch, nicht für den Rest. Diese "Verjährung" hat der Oberste Gerichtshof jetzt ausgehebelt.
Das heißt für Arbeitgeber: Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter die Jahresurlaube rechtzeitig in Anspruch nehmen.