Politik

Demokratiepaket: Regierung spielt auf Zeit

Heute Redaktion
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SPÖ und ÖVP wollen die Diskussion zum geplanten Demokratiepaket zur Aufwertung von Volksbegehren nun nach dem gestrigen Ende der Begutachtungsfrist fortsetzen. Die Grünen zeigen sich aber enttäuscht, da eine Bürgermitbestimmung fehle.

SPÖ und ÖVP wollen die Diskussion zum geplanten Demokratiepaket zur Aufwertung von Volksbegehren nun nach dem gestrigen Ende der Begutachtungsfrist fortsetzen. Die Regierungsparteien spielen aber auf Zeit. Die Grünen zeigen sich enttäuscht, da eine Bürgermitbestimmung fehle.

Die umfangreichen Stellungnahmen hätten gezeigt, dass die Begutachtungsphase wichtig gewesen sei, so die ÖVP. Zeitlich wolle man sich nicht unter Druck setzen lassen, zumal die geplanten Änderungen erhebliche Auswirkungen hätten, hieß es aus der SPÖ. Dass es vor der Nationalratswahl keinen Beschluss mehr gibt, haben die beiden Parteien bereits zu verstehen gegeben.

Die Stellungnahmen zum Demokratiepaket zeigten, dass die Begutachtung "wichtig und richtig" war, erklärte VP-Klubchef Karlheinz Kopf in einer Stellungnahme. Jetzt gelte es, die Kommentare zu prüfen und die darin geäußerte Kritik "ernst zu nehmen": "Selbstverständlich stehen wir weiterhin hinter der Idee des Demokratiepakets und der Verstärkung der Möglichkeiten der Bevölkerung, aktiv und direkt an der Politik und der Gesetzwerdung mitzuwirken", hielt Kopf fest.

Auch in der SPÖ will man sich die Ergebnisse der Begutachtung "präzise, sorgfältig und ernsthaft" anschauen. Die Stellungnahmen seien zum Teil "im Detail oder grundsätzlich" sehr kritisch und sehr umfangreich. Zeitlich wolle man sich jedenfalls nicht unter Druck setzen lassen, da die Änderungen Auswirkungen auf die Verfassung und das politische System hätten.

Grüne enttäuscht

Die Grüne Verfassungssprecherin Musiol zeigte sich enttäuscht. SPÖ und ÖVP wollten gar keine Bürgermitbestimmung, hieß es.

Die Begutachtung hatte der Verfassungsausschuss des Nationalrats in die Wege geleitet, nachdem Bundespräsident Heinz Fischer und der frühere VfGH-Präsident Karl Korinek dies öffentlich eingefordert hatten. Mitunter recht deutliche Kritik am Entwurf äußerten nun unter anderem der Verfassungsgerichtshof, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sowie der Rechnungshof.