Politik

Lifte, Lüftung, Wasser – neuer Blackout-Plan für Schule

Ein Blackout würde (nicht nur) Schulen in eine Extremsituation führen. Nun gibt es einen Ministeriums-Leitfaden für den unwahrscheinlichen Ernstfall.

Michael Rauhofer-Redl
Das Bildungsministerium hat nun einen Leitfaden an heimische Schulen geschickt, wie im Blackout-Ernstfall zu handeln sei.
Das Bildungsministerium hat nun einen Leitfaden an heimische Schulen geschickt, wie im Blackout-Ernstfall zu handeln sei.
Getty Images/iStockphoto

Immer mehr Institutionen in Österreich bereiten sich auf den unwahrscheinlichen Fall eines Blackouts vor. Nachdem die Bundesregierung zuletzt einen runden Tisch darüber abgehalten hatte, wie die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichergestellt werden kann, erhielten auch Schulen zuletzt einen Leitfaden, wie im Falle eines Blackouts vorzugehen sei. 

Auch die heimischen Schulen sind angehalten, sich mit einem solch ungünstigen Szenario auseinanderzusetzen. Bereits vergangene Woche erreichte ein Rundschreiben aus dem Bildungsministerium diverse Schulleitungen des Landes. Ein Leitfaden soll die Verantwortlichen unterstützen, konkrete Vorbereitungen für den Ernstfall zu treffen. 

Leitfaden für Schulleitungen

Der entsprechende Leitfaden ist ganze 31 Seiten lang und liegt "Heute" vor. Die wichtigsten Punkte im Überblick: 

1 
Vorbereitende Maßnahmen

Die Vorbereitungen sollen grundsätzlich individuell erfolgen, der vorliegende Leitfaden solle lediglich eine "Starthilfe" sein. "Es ist uns bewusst, dass mancher Hinweis nicht für alle Schulen relevant ist. [...]. Die Vorbereitung auf einen Blackout und das Krisenmanagement im Ernstfall müssen immer vor Ort erfolgen, um alle lokalen Gegebenheiten bestmöglich berücksichtigen zu können. Daher darf und soll der Handlungsspielraum an jeder Schule verantwortungsbewusst genutzt werden", heißt es im Leitfaden.

Sollte der Blackout in der unterrichtsfreien Zeit eintreten, so solle sich ein zuvor definiertes Kernteam zu einem ausgemachten Zeitpunkt an einem gemäß Notfallplan vereinbarten Ort treffen. "Bitte bedenken Sie dabei immer, dass bei einem Blackout nicht nur die Beleuchtung ausfällt, sondern auch Lifte, elektronische Schließsyssteme, EDV-Anlagen und Drucker sowie in weiterer Folge wahrscheinlich auch die Wasserversorgung (WC-Anlagen), Kühlgeräte usw. Deshalb ist es wichtig, alle in dieser Situation relevanten Informationen auf Ausdrucken in Notfallmappen zu haben", drängt das Ministerium auf vorbereitende Maßnahmen.

Das Ministerium empfiehlt genügend Taschenlampen, batteriebetriebene Radios bzw. Kurbelradios anzuschaffen, und eine "Blackout-Box" vorzubereiten, in der wichtige Dokumente in ausgedruckter Form vorliegen. 

2
Sofortmaßnahmen im Ernstfall – Schaffung eines Notfall-WCs

Sollte der Blackout während der Schulzeit stattfinden, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind in erster Linie organisatorischer Natur. Man solle weitere Anweisungen – etwa aus dem Radio oder TV – abwarten. Außerdem müssten "alle Entscheidungen, Maßnahmen und auch ungeklärte Fragen" in einem vorbereitetem Logbuch dokumentiert werden. 

Es müssten sofort alle Klassen informiert werden. Die Lehrkräfte müssten zu diesem Zeitpunkt in der Klasse verbleiben – "zum weiteren Unterricht", wie es im Leitfaden heißt. Dieser müsse stattfinden, sofern das die Beleuchtung zulasse. Als weitere Sofortmaßnahme mahnt das Ministerium die Überprüfung der Liftanlagen ein. Dystopisch wird es im Leitfaden dann, wenn von abzufüllendem Trinkwasser und der Organisation eines Platzes zur Verrichtung der Notdurft die Rede ist. 

Angesichts der zu erwartenden Unruhe unter den Kindern und Jugendlichen sind Lehrer dazu angehalten, Ruhe auszustrahlen und den Kindern somit Sicherheit zu vermitteln. 

3
So wird der Schultag beendet

Ein eintretender Blackout führt nicht automatisch zum Ende des Schultags. Im Gegenteil: Die Schüler müssen bis zum geplanten Unterrichtsschluss bzw. bis zum Ende der Betreuungszeit unter Aufsicht im Schulgebäude verweilen. Danach solle man sich an individuelle Einverständniserklärungen halten. Diese betreffen die Abholung bzw. das selbstständige nach Hause gehen. Für jeden Schüler müsste die Abhol- bzw. Entlassungszeit dokumentiert werden. 

Sollte weder das eine noch das andere möglich sein, etwa weil Eltern auf Grund des Blackouts die Kinder nicht abholen können, sei dafür Sorge zu tragen, eine Beaufsichtigung für jene Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, die nicht nach Hause gehen bzw. fahren können. Für diesen Fall sei eine Heimbringung mittels Kfz zu organisieren. Außerdem sei im Anschluss ein sichtbarer Aushang im Eingangsbereich anzubringen, wohin man sich bei Fragen wenden könne. 

4
Sicherung des Gebäudes und Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Endet der Schultag, ist die Arbeit für die Verantwortlichen aber noch nicht getan. "Abhängig von Gebäude/Standort und der wahrscheinlichen Dauer des Blackouts muss das Gebäude gesichert werden, um mögliche Schäden zu vermeiden", heißt es im Ministeriums-Leitfaden. 

Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs dürfe erst nach ausdrücklicher Anweisung seitens der Bildungsdirektion bzw. des Bildungsministeriums erfolgen, heißt es zudem. 

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