Wirtschaft

Der Streit um's Joghurt ist voll entbrannt

Joghurt und Mindesthaltbarkeitsdatum: die Lebensmittelindustrie reagiert sauer auf die jüngste Kampagne von Greenpeace.

Heute Redaktion
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Streit um das Joghurt entbrannt.
Streit um das Joghurt entbrannt.
Bild: Fotolia

"Greenpeace erzählt ungeniert Märchen zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und will die Menschen scheinbar für dumm verkaufen. Lebensmittelsicherheit, europäische Gesetze und sachlich korrekte Information einfach zu ignorieren, ist ein starkes Stück", ist Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie, verwundert über die neue Kampagne der Umweltschützer bezüglich Tests mit Joghurt.

Greenpeace zufolge würden Joghurts viel länger halten, als auf den Packungen angegeben. Indirekt wird dem Lebensmittelhandel vorgeworfen, die Menschen in die irre zu führen.

Keine Lebensmittelverschwendung

Dies lässt Koßdorff nicht auf sich sitzen: "Allein die Aufforderung im Kampagnen-Inserat, nicht alles zu glauben, was auf einem Joghurt stehe und schon gar nicht das Mindesthaltbarkeitsdatum, ist eine unglaubliche Aussage. Damit unterstellt Greenpeace den Herstellern, vorsätzlich falsche Angaben bei der Lebensmittelkennzeichnung zu machen."

Lebensmittelverschwendung als Argument vorzuschieben, lässt entsprechende Kenntnisse über Lebensmittel und die dazugehörende Gesetzeslage vermissen, so die Fachstelle. Die Lebensmittelwirtschaft arbeite seit vielen Jahren aktiv mit, um Lebensmittelverschwendung zu minimieren.

"Billiger Aktionismus"

Koßdorff weiter: "Viel wichtiger als billiger Aktionismus ist fundierte Information für die Verbraucher." Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich um ein Versprechen des Herstellers, dass bei geeigneter Lagerung das Lebensmittel mindestens bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche charakteristische Eigenschaften aufweist, welche die Konsumenten erwarten.

Da geht es nicht nur um die hygienische Genusstauglichkeit, sondern auch um dessen Frische, Geschmack, Aussehen, Farbe, Geruch, Konsistenz oder Nährwerte.

Daher können Konsumenten nach dem Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums durch Schauen, Riechen, Schmecken selbst feststellen, ob das Lebensmittel noch genossen werden kann. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum. Die rechtlichen Vorgaben dazu sind europaweit geregelt.

"Niemand will Produkte wegwerfen"

"Greenpeace geht unter falschen Voraussetzungen an das Thema heran. Die Hersteller haben das größte Interesse, dass bei Lebensmitteln Qualität, Sicherheit und Genuss sichergestellt sind. Die Erwartungen der Konsumenten und nicht zuletzt deren Sicherheit stehen im Mittelpunkt. Niemand will, dass unsere guten Produkte weggeworfen werden", so Koßdorff abschließend.

Übrigens: Bei Lebensmitteln wie Essig, Speisesalz, Zucker, Getränken mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht erforderlich, da diese aufgrund ihrer Produkteigenschaften nicht ablaufen können. (Red)