Österreich

Deshalb drohen dem Hunde-Killer zwei Jahre Haft

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Zaytseva Rimma

Weil sein Frauchen (53) Courage zeigte und im Welser Pollheimerpark einen Streit schlichten wollte, musste ein kleiner Parson Russell Terrier sterben. Dem Killer drohen jetzt zwei Jahre Haft.

Beim Gassigehen im Pollheimerpark beobachtete die 53-Jährige Sonntagfrüh zwei Männer, die sich lautstark stritten. Als sie die Polizei rufen wollte, drehte einer der zwei Raufbolde (23) durch.  Erst entriss der 23-Jährige der Frau ihr Handy, dann trat er auf den Hund ein und verpasste ihm einen derart heftigen Tritt, dass der Parson Russell Terrier durch die Luft geschleudert wurde und schwer verletzt liegen blieb.

Das Tier wurde sofort zum Tierarzt gebracht, wo es allerdings wegen der schweren Verletzungen eingeschläfert werden musste.

Dem 23-Jährigen drohen jetzt zwei Jahre Haft. Denn: Wer ein Tier "roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen" heißt es in § 222 des österreichischen Strafgesetzbuches. 

Tierquälerei oder Sachbeschädigung

Laut Staatsanwalt Christian Hubmer aus Wels ist dabei ausschlaggebend, ob dem Tier unnötige Qualen zugefügt wurden. Wäre das nicht der Fall (etwa, wenn der Hund erschossen worden und sofort tot gewesen wäre), würde der Hunde-Killer nur wegen Sachbeschädigung und nicht wegen Tierquälerei angezeigt werden. Tiere sind laut österreichischem Gesetz nämlich weder eindeutig Personen noch Objekte.