Österreich

Deshalb wollten sich Identitäre am ORF "rächen"

Heute Redaktion
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Anhänger der Identitären Bewegung machten am Montag in Graz ihrem Ärger über den ORF Luft. Sie kletterten auf das Dach des steirischen Landesstudios und protestierten dort mit einem bengalischen Feuer und einem Plakat. Sie werfen dem ORF "Fake News" im Zusammenhang mit einer Demo im Juni 2016 in Wien vor. Die Regulierungsbehörde KommAustria behandelte die offiziellen Beschwerden der Rechtsextremen und bezog im Gespräch mit "Heute" Stellung.

Anhänger der Identitären Bewegung machten am Montag in Graz ihrem Ärger über den ORF Luft. Sie kletterten auf das Dach des steirischen Landesstudios und . Sie werfen dem ORF "Fake News" im Zusammenhang mit einer Demo im Juni 2016 in Wien vor. Die Regulierungsbehörde KommAustria behandelte die offiziellen Beschwerden der Rechtsextremen und bezog im Gespräch mit "Heute" Stellung.

Die Identitären legten am 14. Juli erstmals Beschwerde gegen einen in der "ZIB17" veröffentlichten Bericht über den ein. In der Anmoderation wurde die Veranstaltung im Juni als "Neonazi-Aufmarsch" bezeichnet. Hinzu kamen Berichte auf "orf.at" und im ORF-Teletext, wonach ein Teilnehmer der damaligen Gegendemo zur Identitären-Veranstaltung durch einen Steinwurf verletzt worden sei, was jedoch tatsächlich nicht der Fall gewesen ist.

Auch die Behauptung, dass sich der Verletzte in Koma befände, es sich aber um einen künstlichen Tiefschlaf gehandelt hatte, war den Identitären ein Dorn im Auge. Weiters beschwerten sich die Identitären darüber, vom ORF als "rechtsextrem" bezeichnet worden zu sein.

Das sagt die KommAustria zu den Vorwürfen

Von der KommAustria, die sich im Falle einer Anzeige von Rechts wegen damit befassen muss, gibt es einen Bescheid (KOA 12.034/16-008) vom 13. Februar zur Causa, der allerdings noch nicht veröffentlicht wurde. Die vierwöchige Widerspruchsfrist sei noch nicht abgelaufen, erklärte KommAustria-Pressesprecher Andreas Kunigk gegenüber "Heute".

Bezüglich der Bezeichnung "Neonazi-Aufmarsch" sei die Regulierungsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass man "eine Gruppe nicht pauschal als Neonazis bezeichnen und in die Nähe einer strafrechtlichen Handlung (nach dem Verbotsgesetz, Anm.) bringen darf", sagte Kunigk. Das Wort Neonazi würde einen Konnex zum Verbotsgesetz herstellen, der ORF hat hier also falsch gehandelt. Auch die Tatsache, dass es tatsächlich eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz gab, ändere nichts daran, dass die Pauschalisierung unzulässig sei.

Die Bezeichnung "rechtsextrem" sei aber zulässig gewesen. "Das darf der ORF, das sagt auch der Verfassungsschutz."
Verletzter falschem Lager zugeordnet

Der Bericht über den verletzten Teilnehmer der Gegendemo hingegen wurde als fehlerhaft eingestuft. Zwar sei eine Person von einem Stein am Kopf getroffen und verletzt worden, allerdings habe es sich um einen Anhänger der Identitären gehandelt. Hier gab die Behörde dem Verfasser der Beschwerde recht, es sei der Eindruck entstanden, dass wegen Mordversuchs gegen eine Person aus dem Kreis der Identitären ermittelt wird. "Die Art der Darstellung ließ diesen Schluss zu", so der Pressesprecher.

Die Beschwerde über die in der Berichterstattung verwendete Bezeichnung "Koma" statt des künstlichen Tiefschlafs wurde hingegen abgewiesen.

"Heute"-Videos zur Demo vom 11. Juni 2016: