Welt

Deutsche Verfassungsrichter beraten heute über CETA

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: EPA

Am Mittwoch müssen sich die Verfassungsrichter im deutschen Karlsruhe mit vier Beschwerden zum möglichen CETA-Vertrag befassen. Dies könnte zumindest vorläufig eine Unterzeichnung des Freihandelsabkommens verhindern.

Am Mittwoch müssen sich die Verfassungsrichter im deutschen Karlsruhe mit fünf Beschwerden zum möglichen  CETA-Vertrag  befassen. Dies könnte zumindest vorläufig eine Unterzeichnung des Freihandelsabkommens verhindern.

Die Musiklehrerin Marianne Grimmenstein hat es als Privatperson geschafft, mehr als 60.000 Unterschriften für eine Klage zu sammeln. Ein anderes Bündnis hat 125.000 Unterstützer gegen CETA gefunden. Drei weitere Beschwerden, darunter eine Klage der Linksfraktion im Bundestag, kommen hinzu.

Ziel ist es, die deutsche Bundesregierung beim EU-Ministerrat am 18. Oktober dazu zu verpflichten, gegen die Annahme von CETA stimmen zu müssen. Am 27. Oktober ist die offizielle Unterzeichnung des Vertrags mit Kanada geplant - Teile von CETA würden bereits in Kraft treten, bevor die nationalen Parlamente ihre offizielle Zustimmung gegeben haben werden.

Wegen dieses knappen Zeitplans wollen die Richter bis Donnerstag 10 Uhr im Eilverfahren entscheiden, ob durch CETA nicht wiedergutmachende Nachteile entstünden. In dem Fall würde das Verfassungsgericht der Bundesregierung eine Unterschrift unter das Abkommen untersagen - zumindest vorläufig.

Denn die Klagen im einzelnen können aufgrund der umfangreichen Tragweite erst in den kommenden Wochen und Monaten behandelt werden. Werden sie abgewiesen, würde CETA also dennoch, wenn auch mit Verzögerungen unterschrieben werden können.

Entscheiden die Richter am Donnerstag allerdings, dass die Verfassungsbeschwerden unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, dann steht einer Unterzeichnung von CETA am 27. Oktober seitens Deutschland nichts im Wege.

 

;