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Deutscher Corona-Irrsinn: Vollbart- und Wander-Verbot 

Während Österreich über die Impfpflicht streitet, wird in Deutschland ein Verbot von Vollbärten an einer Universität verordnet, dem aber nicht genug. 

Heute Redaktion
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In Deutschland gelten vielerorts teils sehr umstrittene Corona-Regeln.
In Deutschland gelten vielerorts teils sehr umstrittene Corona-Regeln.
Thomas Banneyer / dpa / picturedesk.com

Die Debatte über die Sinnhaftigkeit einiger Corona-Regeln wird nicht nur in Österreich äußerst emotional geführt. Auch in Deutschland ist nun eine Diskussion über die neuen Maßnahmen entbrannt. Diese muten im ersten Augenblick tatsächlich etwas befremdlich an. 

Vollbart passt nicht unter FFP2-Maske 

Während einige Länder mittlerweile fast alle ihre Corona-Maßnahmen zurücknehmen, wird in Deutschland weiter verschärft, zumindest an den Universitäten. An der Uni Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern sind demnach nun Vollbärte für Studenten verboten. So wird eine entsprechende Mail mit der Verordnung im Nordkurier zitiert, in dieser heißt es: "Bitte passen Sie Ihre Rasur umgehend hygienekonform an.“ Ein Vollbart würde das enge Anliegen einer FFP2-Maske verhindern, so die Begründung. 

Und auch in Berlin gibt es eine besondere Regel. Bordellbesuche können nur von Geimpften oder Genesenen getätigt werden – "Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur im 2G-Modell mit zusätzlichen Vorgaben angeboten und in Anspruch genommen werden“, heißt es in der Verordnung aus deutschen Hauptstadt. Während des Besuches gilt zudem FFP2-Maskenpflicht. Ohnehin seien aber "gesichtsnahe Praktiken nicht erlaubt", die Dienstleitung darf also nur halsabwärts in Anspruch genommen werden.  

Eine böse Überraschung mussten auch die Wanderer des Verschönerungsvereins Waldheim in Sachsen erleben. Ein von ihnen organisierter Wandertag, bei dem extra 2G+ gelten hätte sollen, wurde von den Behörden nicht erlaubt. Der Grund für die Absage: den Wanderern fehlte die politische Gesinnung. Während Impfgegner aufgrund des Demonstrationsrechts weiter grölend durch die Straßen ziehen können, wurde dies den Vereinsmitgliedern verwehrt. Gegenüber der "Sächsischen Zeitung" hieß es vom Gesundheitsministerium des Bundeslandes: "Versammlungen sind besonders grundrechtlich geschützt und ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Bei der Abwägung mit Infektionsschutzbelangen muss dies besonders berücksichtigt werden. Daher gelten hier andere Corona-Schutzmaßnahmen.“

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com