7,48 Prozent der Stimmen sammelten die NEOS heuer bei der Gemeinderatswahl in Mödling. Das bedeutet drei Mandate für den Gemeinderat und den Anspruch auf einen Stadtrat. Eigentlich hätte Spitzenkandidat Andreas Stock der Stadtrat werden sollen. Die Wahlordnung in Mödling machte ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Weil er deutscher Staatsbürger ist, darf er nicht.
Die NEOS riefen deshalb den Verfassungsgerichtshof an, der sich nun auch tatsächlich noch im Dezember mit dem Fall beschäftigen will. „Es ist unverständlich, warum ich als EU-Bürger zur Wahl antreten und Gemeinderat werden, das Amt des Stadtrats aber nicht ausüben darf. Eine komplette Nichtzulassung greift unverhältnismäßig stark in das passive Wahlrecht der EU-Bürgerinnen und – Bürger ein“, so der Jurist aus Nordfriesland, der seit fünf Jahren in Mödling lebt.
Laut Stock würde das Landesgesetz 13 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Mödling – sie hätten ebenfalls eine Staatsbürgerschaft eines anderen Unionsstaats – von politischen Ämtern ausschließen. Damit würde das Land Niederösterreich aber gegen die Kommunalwahlrichtlinie der Union verstoßen.
„Demnach müssen Unionsbürgerinnen und -bürgern in jenem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, bei Wahlen dieselben Bedingungen vorfinden wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedsstaats. Und das umfasst sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Dass es hier auch um den politischen Willen geht, zeigt etwa Graz. Dort ist es möglich, dass deutsche Staatsbürger Stadtrat werden", erklärt Stock. Er hofft nun auf eine positive Entscheidung des VfGH. Derzeit übt das Stadtratsamt sein Kollege György Bikich für die NEOS aus.