Österreich

Deutscher Prinz in Zahnarzt-Causa freigesprochen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Ein deutscher Prinz hatte sich am Dienstag wegen schweren Betrugs im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er soll sich im Jänner 2010 im Wissen, die Behandlung nicht bezahlen zu können, in einem Zahnambulatorium in der Bundeshauptstadt fünf Zähne reißen und einen Zahnersatz anfertigen haben lassen, nachdem er bei Glatteis zu Sturz gekommen und dabei einiger "Beißerchen" verlustig gegangen war. Der Prinz wurde im Zweifel vom Betrugsvorwurf freigesprochen.

Ein deutscher Prinz hatte sich am Dienstag wegen schweren Betrugs im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er soll sich im Jänner 2010 im Wissen, die Behandlung nicht bezahlen zu können, in einem Zahnambulatorium in der Bundeshauptstadt fünf Zähne reißen und einen Zahnersatz anfertigen haben lassen, nachdem er bei Glatteis zu Sturz gekommen und dabei einiger "Beißerchen" verlustig gegangen war. Der Prinz wurde im Zweifel vom Betrugsvorwurf freigesprochen.

Der Angeklagte - nicht von Geburt an adeliger Abstammung, er hatte sich vielmehr von einem Vertreter eines für derartige Praktiken bekannten Herzoggeschlechts adoptieren lassen - wies die wider ihn erhobenen Anschuldigungen zurück.

"Der Zahnarzt hat gewusst, dass das eine Versicherungssache ist", betonte der Verteidiger. Sein Mandant sei in der Wiener Innenstadt vor einer Bankfiliale zu Sturz gekommen, weil die Schneeräumung bzw. Streuung unterlassen worden sei. Nach Ansicht des Angeklagten hätten entweder die Haftpflichtversicherung der Bank oder die Assekuranz der mit der Räumung betrauten Firma für seine Behandlung aufkommen müssen.

Die Gerichte sahen das allerdings anders. So blieb der Zahnarzt auf seinen Kosten von 11.800 Euro sitzen. Der Prinz lebt nämlich von einem monatlichen Nettoeinkommen von 950 Euro. Vor Richter Stefan Apostol behauptete er zwar, über ein Vermögen von 100.000 Euro zu verfügen und früher erfolgreich als Auktionator, Kunsthändler und Immobilienmakler gearbeitet zu haben. Fakt ist allerdings, dass der Mann in Deutschland bis zum April 2007 eine mehrjährige Haftstrafe für Betrügereien abgesessen hat, wie er auf richterlichen Vorhalt nach anfänglichem Leugnen zugeben musste.

Mit Teppich will Prinz Rechnung begleichen

"Ich war schockiert, als er mir gleich fünf Zähne gezogen hat", beschwerte sich der vorbestrafte Prinz über den Zahnarzt. Anderen Gläubigern sei er "bloß Kleinigkeiten, Energiekosten und solche Sachen" schuldig. Die Zahnbehandlung sei auch noch gar nicht abgeschlossen, bemerkte der 71-Jährige, indem er sein Gebiss aus dem Mund nahm und dem Gericht zeigte. Er trage "bis heute ein Provisorium", sei aber selbstverständlich bereit, die offenen Verbindlichkeiten zu begleichen, indem er einen Teppich verkaufen wolle.

Dieser soll angeblich 24.000 Euro wert sein. Käufer habe er bisher leider keinen gefunden, bedauerte der Angeklagte: "Es ist nicht leicht. Ich rede eh jeden darauf an, ob er einen Interessenten kennt. Man muss einen guten Käufer haben, der ihn haben möchte, weil es halt ein kostbarer persischer Teppich ist."

Freispruch

Der deutsche Prinz wurde im Zweifel vom Betrugsvorwurf freigesprochen. Für Richter Stefan Apostol war nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass dieser sich bereits in Schädigungsabsicht in zahnärztliche Behandlung begeben hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

APA/red