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Deutsches Gericht kippt Nutzhanf-Verordnung
Am Mittwoch dieser Woche hat der deutsche Bundesgerichtshof den Weg für einen straffreien Verkauf von Nutzhanfprodukten in Deutschland freigemacht.
In seinem Urteil vom 24. März 2021 erklärt der BGH, dass der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Endabnehmer nicht grundsätzlich verboten ist.
Die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Nutzhanfprodukten an Endverbraucher fällt demnach nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange der vorsätzliche Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.
THC-Gehalt entscheidend
Bei der betäubungsmittelrechtlichen Beurteilung, inwieweit ein Missbrauch zu Rauschzwecken denkbar ist, kann nun nicht mehr der THC-arme Nutzhanf als solcher angeklagt werden. Ab sofort kommt es vielmehr auf die tatsächliche Aufnahmemenge der psychoaktiven Substanz THC an.
Im Übrigen sollte Nutzhanf vollständig aus dem BtMG gestrichen werden, um die unnötigen bürokratischen Hürden abzubauen, erklärt Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro International GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA)
"Nutzhanf spielte historisch immer schon eine große Rolle als Rohstoff und Lebensmittellieferant in Deutschland. Ich danke hiermit persönlich den Richtern des BGH für ihre korrekte, fundierte und weichenstellende Entscheidung"
Folgenreiches Urteil
"Für mich als Unternehmer bedeutet das, dass ich endlich Hanfblätter für die Produktion traditioneller Lebensmittel, wie Tee-Zubereitungen, verwenden und vermarkten darf, ohne dafür eine Gefängnisstrafe zu riskieren. Die Willkür der Behörden und der Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, hat hiermit jetzt hoffentlich ein Ende gefunden.", freute sich Kruse in einer Aussendung.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs gilt laut Vertretern der Branche als extrem wichtig für die erfolgreiche Entwicklung der Hanfindustrie in Deutschland und Europa.