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Kopftuch-Lehrerin bekommt Entschädigung

Heute Redaktion
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Per Gesetz dürfen deutsche Lehrer in der Klasse keine religiösen Symbole tragen. Eine Frau weigerte sich, das Kopftuch abzulegen – und bekommt dafür Geld.

Dieses Urteil verwundert Deutschland:

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Land Berlin dazu verurteilt, einer Lehrerin 5159 Euro Entschädigung zu zahlen. Nach Ansicht des Gerichts wurde die Frau diskriminiert. Die Muslimin wollte ihr Kopftuch nicht für den Unterricht abnehmen, obwohl das Neutralitätsgesetz religiöse Kleidung für Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer eigentlich verbietet.

Wie "Bild" berichtet, hatte sich die Informatikerin als Quereinsteigerin beworben, war aber abgelehnt worden. Weil sie weniger qualifiziert sei als die Konkurrenz, aber auch wegen der Einstellung zum Kopftuch.

Urteil wird angefochten

Im Mai war die Frau beim Berliner Arbeitsgericht noch unterlegen, jetzt errang sie einen Sieg vor Gericht. Denn das Gesetz dürfe nur dann angewendet werden, wenn durch das Kopftuch eine "konkrete Gefährdung des Schulfriedens zu erwarten sei".

Die Rechtsanwältin und Imamin Seyran Ates vertritt das Land Berlin vor Gericht. "Ich halte das Urteil für falsch", sagt sie gegenüber "Bild". "Religiöse Konflikte werden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse tritt." Berlin will das Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht anfechten.

Ates will in Wien übrigens eine liberale Moschee eröffnen. Sie hat bereits in Berlin die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee durchgesetzt. Dort dürfen Muslime aller Glaubensrichtungen beten – auch Männer und Frauen zusammen.

Lesen Sie mehr dazu hier >>>

Anwältin Seyran Ates über ein Kopftuch-Verbot in Schulen:

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk

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