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Ungeimpfte Kinder dürfen nicht mehr zur Schule

Heute Redaktion
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Die deutsche Regierung hat sich am Mittwoch auf ein Gesetz zur Impfpflicht von Kindern geeinigt. Ab 2020 müssen Kinder in Schulen und Kitas geimpft sein.

Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch ein Gesetz für eine verpflichtende Masernschutzimpfung auf den Weg gebracht. Demnach muss ab März 2020 vor Aufnahme eines Kindes in eine Schule oder eine Kindertagesstätte nachgewiesen werden, dass es geimpft ist.

Hintergrund des Gesetzesentwurf ist ein Anstieg der gemeldeten Masernfälle. Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet, in der ersten Hälfte 2019 schon über 400. "Niemand sollte bei uns in Deutschland noch an Masern erkranken müssen", sagte der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Der "Impfplan Österreich 2019" wurde in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert.

Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen. Es wird unterschieden zwischen Impfungen des kostenfreien Kinderimpfkonzepts und anderen wichtigen Impfungen, welche nicht im kostenfreien Kinderimpfkonzept bereitgestellt werden, aber dennoch für den Individualschutz wichtig sind und empfohlen werden.

+++ Der Impfplan Österreich 2019 zum Download +++

Die Impfpflicht wird übrigens nicht nur für Kinder gelten. Auch Tageseltern, Kindergartenpersonal, Lehrkräfte sowie Beschäftigte im Medizinbereich müssen künftig geimpft sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

Kinder und Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes schon in einer relevanten Einrichtung sind, haben eine relativ lange Frist, in der sie die Impfung nachweisen müssen. Diese endet am 31. Juli 2021. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Entscheidung.

Formal fixiert ist das Gesetz noch nicht. Ähnlich wie in Österreich werden Gesetze nicht von der Regierung, sondern von den Abgeordneten beschlossen. Eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat gilt im vorliegenden Fall allerdings als sicher. (mr)