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Deutschland ermöglicht raschere Abschiebung

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch strengere Regeln beschlossen, was Maßnahmen zur Abschiebung von Flüchtlingen betrifft.

Heute Redaktion
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Deutsche Regierung beschloss strengere Abschieberegeln. Im Bild: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer.
Deutsche Regierung beschloss strengere Abschieberegeln. Im Bild: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer.
Bild: picturedesk.com

Um ausreisepflichtige Ausländer schneller außer Landes schaffen zu können, hat die deutsche Regierung am Mittwoch ein neues Gesetz erlassen. Dieses sieht auch Regeln zur besseren Integration von Flüchtlingen und die Möglichkeit zur Ausweitung der "Sicherungshaft" vor.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" vorgeschlagen und wurde für einige Punkte davon von Oppositionellen, aber auch aus den Reihen der Koalition scharf kritisiert. Es sieht vor, dass Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung leichter in Haft genommen werden können. Darüber hinaus kann eine "Mitwirkungshaft" eingeführt werden.

Strafen bei Identitätsverschleierung

Diese ermöglicht eine Vorführung aus der Haft, wenn ein Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung nicht nachkommt. Auch sollen die Betroffenen bei Platzmangel in regulären Strafanstalten unterkommen können. Allen voran dieses Vorhaben stößt auf viel Gegenwind.

Für Flüchtlinge, die ihre Identität verschleiern, soll ein eigener Status "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" eingeführt werden. Personen, die nicht alles Zumutbare unternehmen, um einen Pass zu bekommen, können eine Wohnsitzauflage oder ein Arbeitsverbot erhalten.

Leichter Zugang zu Integrationsmaßnahmen

Der Zugang zu Sprachkursen soll erleichtert werden. Wer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis hat und als arbeitssuchend gemeldet ist, kann nach neun Monaten an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen. Bisweilen durften diese nur von sogenannten "Gestatteten" besucht werden.

Eine weitere vom Kabinett gebilligte Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung der Sätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro vor.

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