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Deutschland hebt Kopftuchverbot für Lehrerinnen auf

Deutsche Pädagogen dürfen künftig im Unterricht eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Heute Redaktion
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Bild: DPA

Hintergrund des Urteils: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. In dem nun erwarteten Urteil geht es um das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Das Bundesverfassungsgericht entschied demnach in zwei Fällen, dass das allgemeine Kopftuchverbot im dortigen Schulgesetz "verfassungskonform einzuschränken" sei.

Geklagt hatten zwei muslimische Lehrerinnen, die aus religiösen Gründen in der Schule eine Kopfbedeckung tragen wollten. Künftig soll laut des Urteils keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden durch das Tragen eines Kopftuchs oder einer Mütze als Begründung für ein Verbot mehr genügen. Es müsse eine "hinreichend konkrete Gefahr" geben, heißt es. Eine generelle Kopftucherlaubnis ist das Urteil demnach nicht.

Computerpanne ließ Meldung frühzeitig platzen

Wegen einer Computerpanne des Gerichts wurde die Entscheidung in Teilen schon früher bekannt. Das Gericht bestätigte, dass "aufgrund eines internen Versehens" Teile der Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren.

Diskussion in Österreich

In Österreich . Ein Vorstoß der ehemaligen ÖVP-Spitzenpolitiker Heinrich Neisser und Josef Riegler, ein Verbot einzuführen, hatte vor wenigen Wochen für Empörung gesorgt.

Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatte abgewinkt: "Ich bin gegen ein Verbot. Ein Kopftuch zu tragen ist eine individuelle Entscheidung. Mir ist hier wichtig, dass Frauen diese Entscheidung selbstbestimmt treffen können. Anstelle der Verbotsdebatte braucht es vielmehr eine Diskussion darüber, wie man Frauen durch Information und Beratung zu einem selbstbestimmten Leben verhelfen kann."

In Österreich wird, genauso wie in Irland, der Schweiz und in anderen europäischen Ländern über das Kopftuchverbot bei Schülerinnen diskutiert.