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Deutschland muss IS-Angehörige zurückholen

Heute Redaktion
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Ein Screenshot aus einem IS-Propagandavideo. Archivbild
Ein Screenshot aus einem IS-Propagandavideo. Archivbild
Bild: picturedesk.com

Die Rückholung von Angehörigen von IS-Kämpfern ist auch in Deutschland ein umstrittenes Thema. Ein Gericht verpflichtet die Bundesrepublik jetzt erstmals dazu.

Die deutsche Bundesregierung ist zum ersten Mal verpflichtet worden, Angehörige eines IS-Kämpfers nach Deutschland zurückzuholen. Das berichten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag. Demnach hat das Verwaltungsgericht Berlin diese Woche in einem Eilverfahren einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Das Auswärtige Amt wird darin aufgefordert, unverzüglich die Identität von drei minderjährigen Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen. Die Frau, die aus Niedersachsen stammt, und ihre Kinder im Alter von zwei bis acht Jahren könnten sich "unmittelbar" auf die gesetzlich verankerte "staatliche Schutzpflicht berufen", wird die Entscheidung begründet.

Das Verwaltungsgericht ließ bei seinem Beschluss die prinzipielle Rechtsfrage, ob IS-Anhänger zurückgeholt werden müssen, allerdings offen. Im konkreten Fall sei aber eine "isolierte Rückkehr" der Kinder nicht möglich, weshalb auch die Mutter nach Deutschland gebracht werden müsse. Die für ein Eilverfahren unüblich weitreichende Entscheidung, begründete das Gericht damit, dass den Kindern bei längerer Untätigkeit "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohen würden. Die humanitären Zustände im Flüchtlingslager al-Haul gelten den Berichten zufolge als katastrophal.

Mehr lesen: Das große Problem mit IS-Österreichern

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