Wer in Deutschland beim Bäcker oder Kiosk einkauft, bekommt seit 2020 automatisch einen Kassenzettel in die Hand gedrückt - ob gewünscht oder nicht. Diese unbeliebte Bonpflicht soll nun der Vergangenheit angehören.
Die Bundesregierung hat im Rahmen eines zweiten Entlastungspakets beschlossen, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons schrittweise abzuschaffen. In einem ersten Schritt soll die Belegpflicht für Beträge unter 30 Euro entfallen. Später könnte sie komplett gestrichen werden.
Das geht aus Berichten von chip.de hervor. Das Entlastungspaket soll Staat und Verwaltung modernisieren, Bürokratie abbauen und sowohl Bürger als auch Unternehmen entlasten. Die Abschaffung der Bonpflicht war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden.
Wichtig: Abgeschafft wird nur die Pflicht zum automatischen Ausdrucken bei jedem Kauf - nicht das Recht auf einen Kassenbon. Wer also für seinen Einkauf einen Beleg haben möchte, kann sich diesen weiterhin aushändigen lassen.
Aktuell müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen noch bei jedem Kauf einen Bon ausgeben. Eine Pflicht zur Annahme durch den Kunden gibt es allerdings nicht. Das führt dazu, dass sich in vielen Geschäften Berge von zurückgelassenen Kassenzetteln ansammeln.
Bei teuren Geräten empfiehlt es sich, den Kassenbon aufzubewahren - etwa um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
Die Verbraucherzentrale rät, Kassenbons und Kaufbelege mindestens zwei Jahre lang aufzuheben. Besonders wichtig sei das für Gegenstände, die über die Hausratversicherung versichert sind. Für die Steuererklärung sollten Belege sogar vier Jahre lang aufbewahrt werden.
Der politische Prozess für das Entlastungspaket soll Ende 2026 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten noch die bisherigen Regeln.