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Deutschland streicht Begriff aus Grundgesetz

Haben sich die Ängste der Corona-Verschwörungstheoretiker bewahrheitet? Deutschland streicht nun einen Begriff aus seinem Grundgesetz.

Leo Stempfl
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Der deutsche Bundestag am 5. März 2021
Der deutsche Bundestag am 5. März 2021
Kira Hofmann / dpa / picturedesk.com

Auf Corona-Demos in Deutschland durfte es keinesfalls fehlen, war immer bei der Hand: das Grundgesetz. Doch schon bald wird man sich davon eine neue Version zulegen müssen, denn es gibt Änderungen.

Bereits im Herbst einigte sich die große Koalition darauf, den Begriff "Rasse" zu streichen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) präsentierten nun, wie genau dieses Vorhaben umgesetzt werden soll.

"Rassistische Diskriminierung"

Es gibt keine "Rassen", es gibt nur den Menschen. Der Begriff soll deswegen weg, Diskrimierung aufgrund solch einer Ideologie soll allerdings weiterhin verboten bleiben. In Artikel 3 des Grundgesetzes wird deswegen künftig die Diskriminierung aus "rassistischen Gründen" verboten sein, wie der "Spiegel" berichtet.

Bereits am Mittwoch soll der dahingehende Gesetzentwurf beschlossen werden. Ob dieser die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat finden wird, ist noch offen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass die Formulierung zu sehr auf die Motivation des Täters abziele. Denn eine rassistische Diskriminierung kann auch unbeabsichtigt passieren.

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