Zwei Wochen nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz von Mannheim wird heute Freitag ab elf Uhr mit einer Trauerfeier Abschied vom dabei getöteten Polizisten Rouven Laur (29) genommen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) werden zu der Zeremonie erwartet. Zugang zum Veranstaltungsort haben Angehörige, geladene Gäste sowie Kolleginnen und Kollegen des Getöteten. Die Zeremonie wird aber auf einem nahen Platz öffentlich übertragen.
Am 31. Mai hatte ein aus Afghanistan stammender 25-Jähriger auf dem Mannheimer Marktplatz Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa mit einem Messer angegriffen. Der 29-jährige Polizist wurde ebenfalls attackiert und schwer verletzt. Nach der Tat wurde er notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Doch seine Verletzungen waren so schwer, dass Rouven Laur am 2. Juni starb. Sein Tod sorgte bundesweit für Entsetzen.
Alle Entwicklungen auf einen Blick:
Zwei Wochen nach dem tödlichen Messerangriff haben die Länder die Bundesregierung zu einer Verschärfung des Waffenrechts aufgefordert. Die Zahl der mit Messer begangenen Straftaten nehme "weiterhin deutlich" zu, heißt es in einem entsprechenden Entschließungsantrag. So sei die Zahl der Messerangriffe mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 800 Fälle auf 8951 gestiegen.
Daher seien weitere Massnahmen erforderlich, um die Messerkriminalität einzudämmen. Dies gelte insbesondere an Orten, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkämen. "Der Bundesrat hält es daher für geboten, den Umgang mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit weiter zu beschränken", heisst es im Antrag weiter. Es seien deshalb ein generelles Verbot von Springmessern sowie ein Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge ab sechs Zentimetern Klingenlänge zu prüfen – bislang sind diese erst ab zwölf Zentimetern Klingenlänge verboten.
Die Länder sprechen sich zudem für ein allgemeines Waffenverbot im öffentlichen Personenverkehr und dessen Gebäuden aus, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden.