Gesundheit

Deutschland verbietet "Babykino" ab Januar 2021

Ultraschallverfahren liefern gestochen scharfe Bilder ungeborener Kinder. Damit ist bei unseren Nachbarn jetzt Schluss - zum Schutz der Embryonen.

Heute Redaktion
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In Deutschland werden zum neuen Jahr 3D-Ultraschaluntersuchungen und dergleichen verboten.
In Deutschland werden zum neuen Jahr 3D-Ultraschaluntersuchungen und dergleichen verboten.
Getty Images/iStockphoto

Das ungeborene Kind endlich zu Gesicht bekommen. Ein Wunsch vieler Eltern, den heutzutage moderne Ultraschaluntersuchungen tatsächlich erfüllen. Dieses "Babykino" mittels Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren hat in Deutschland nun aber ein Ende: Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden bei unseren Nachbarn zum 1. Januar 2021 verboten, wie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vergangene Woche mitteilte.

Risiko für das Ungeborene

Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz sieht vor, Embryos vor einer unnötigen Strahlendosis zu schützen. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien laut Strahlenschutzgesetz mit einem möglichen Risiko für das Ungeborene verbunden. Vor allem mit Beginn der Knochenbildung soll wesentlich mehr Schallenergie am Knochen aufgenommen werden.

Keine medizinische Notwendigkeit

Das Verbot umfasst, die bereits oben genannten Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren. Viele Praxen - sowohl in Deutschland als auch in Österreich - bieten solche Untersuchungen als Privatleistung an. Die modernen Ultraschallverfahren liefern gestochen scharfe Bilder von ungeborenen Kindern im Mutterleib – mittlerweile werden sogar Erinnerungsfilme von ungeborenen Kindern "gedreht".

Laut MDS besteht in der Regel allerdings keine medizinische Notwendigkeit für solche Untersuchungen.